Behinderung, Benachteiligung, Studierende
Keine Befreiungsmöglichkeit für Behinderte ohne RF-Kennzeichen! Für jemanden, der wegen seiner chronischen Erkrankung auf dem Arbeitsmarkt VERHASST ist, KEINE Privatkrankenversicherung bekommt etc., der schon allein deswegen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hat und KEIN Hartz IV beziehen will wegen privater Überwachung/Stalking, für den soll bitte inwiefern der Rundfunkbeitrag bezahlbar sein?! Bitte, das ist eine unangemessene BENACHTEILIGUNG, mal von unzulässiger allgemeiner Diskriminierung von Studierenden nach Bezahlungsgruppe ganz abgesehen (Stipendien sind inwiefern kein BAföG?)
Quelle: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 3