Pro

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Eine ungehinderte Informationsbeschaffung aus allgemein zugänglichen Quellen garantiert mir das GG im Artikel 5.1. Das ist ein Grundrecht und dieses darf (nach Art 19 nicht angetastet werden. Also ist diese Regelung unbedingt einzuhalten, nicht etwa durch ein Gesetz einzuschränken (wie viele andere Regelungen des GG!) Sie kann nicht durch Bundes-Gesetz oder Landesgesetz oder gar durch einen Vertrag dem ich nicht zustimmte (!) oder ähnliches eingeschränkt werden. Was sich die Kassierer der Rundfunkbeiträge einbilden , ist staatsfeindlich, strafbar.. So einfach ist das.

Quelle: GG Art 5.1 + Art 19

3.4

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