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GEZ und EUGH

2007 hat der EUGH den bestehend Rundfunk als rechtswidrig eingestuft, weil er gegen europäisches Wettbewerbsrecht verstößt.Er durfte nur durch denn sog. Altbeihilfekompromiss aufrechterhalten werden, solange sich im Kern nichts ändert. Das hat es aber mit der Änderung von einer geräteabhängigen Gebühr in einen wohnungsabhängigen Beitrag...

Quelle: K(2007) 1761 endg.

2.5

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