Die Zahlen aus dem Jahr 2014 wurden am 16.09.2015 veröffentlicht. Nach einer Gesetzesänderung im SGB VIII wird ab dem Berichtsjahr 2014 nicht mehr nach der Art der vorläufigen Schutzmaßnahme (Inobhutnahme bzw. Herausnahme) unterschieden. Demnach gab es einen neuen Höchststand mit 48059 "vorläufigen Schutzmaßnahmen".
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