Zeit für Genesung und Erholung
Kindertagespflegepersonen müssen Geld zurückzahlen, wenn sie länger als 20 Tage krank sind, Urlaub machen oder Fortbildungen besuchen. Ein Vergleich (Bertelsmann-Stiftung): „Beschäftigte in der Kinderbetreuung waren im Jahr 2023 durchschnittlich an knapp 30 Tagen arbeitsunfähig“. Dazu kommen noch etwa 30 Tage Urlaub und einige Fortbildungstage. Wer glaubt denn ernsthaft, dass Kindertagespflegepersonen weniger krank sind und weniger Erholung benötigen als die Kolleginnen im Erzieherberuf?
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