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Die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit werden bei diesem Gesetzesvorhaben missachtet. Deshalb sind diese zu mindest teilweise verfassungswidrig. Außerdem entscheiden die Gericht immer über die Höhe des Strafmaßes. Diese wissen am Besten über jeden Einzelfall bescheid. Der Gesetzgeber hat sich das raus zu halten.

Quelle:

1.8

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