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Des Weiteren sind Mindeststrafen von einem Jahr Gefängnis in manchen Fällen einfach absurd, z. B. wenn es nur einen Kuss zwischen einem mindestens 14 und einem unter 14-jährigen gab oder wenn der Besitz von verbotenem pornografischen Material unbewusst passierte (versteckt auf einer Festplatte, die man besitzt), der Besitz weit zurückliegt oder man sich als unter 14-jähriger selbst nackt fotografiert hat und dann 14 oder gar schon erwachsen wird.

Quelle:

2.2

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