Was bei der Diskussion leider völlig außer Acht gelassen wird: Fast niemand muss tatsächlich ohne Geld dastehen. Erstens können Studierende, deren Jobs wegfallen, nun möglicherweise einen Anspruch auf BAföG haben, den sie vorher wegen Hinzuverdienst nicht hatten. Zweitens gibt es schon eine Härtefallregelung im SGB II, die eine soziale Absicherung für genau diejenigen vorsieht, die wegen fehlenden BAföG-Anspruchs sonst durchs Raster fallen würden. Die einzigen, die davon nicht profitieren können, sind ausländische Studierende, deren Aufenthaltstitel von Nichtbezug von Sozialleistungen abhängt.
Quelle: