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Virus, Masern, Urteil OLG

"Es hat noch nie ein einziger Wissenschaftler in einer einzigen Publikation beweisen können, dass es einen Masernvirus gibt." Trotzdem beschloss die deutsche Regierung, die Impfung gegen Masern als Pflicht einzuführen. Ohne Impfung - keine Aufnahme in die Schule. Dies ist eine diskriminierende Vorgehensweise, die jedem einzelnen das Recht auf körperliche Unversehrtheit abspricht. Mit Corona darf nicht dasselbe passieren!

Quelle: OLG Stuttgart, 16.02.2016 - 12 U 63/15

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