Unangemessenen Inhalt melden Das ist eigentlich ein Contra-Argument Aus dem geänderten Infektionsschutzgesetz: (5)Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird im Rahmen des Absatzes 2 insoweit eingeschränkt. Quelle: dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/181/1918111.pdf 3.5