Normenkontrollklage, verfassungswidrig
Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht aus Heidelberg, kündigt Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an: Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekann-tem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. weiter lesen http://beatebahner.de/lib.medien/aktualisierte%20Pressemitteilung.pdf
Quelle: beatebahner.de/lib.medien/aktualisierte%20Pressemitteilung.pdf