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Fehlende Transparenz der Regierenden

Die Freiheitsbeschränkungen sind auch deshalb rechtswidrig, weil die Regierenden keine klaren und vor allem nachprüfbare Kriterien nennen, unter welchen Voraussetzungen diese angeordnet und aufgehoben werden können. Das einzige kaum manipulierbare Kriterium ist die Inanspruchnahme eines Krankenhausaufenthaltes. Die Anzahl der Infizierten ist irrelevant, da es sich überwiegend um eine schnupfenähnliche Erkrankung handelt. Corona ist keine tödliche Erkrankung. Die Angst wird von Leuten geschürt, welche Forschungsgelder bekommen wollen.

Quelle: Harald Nerlich

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