Vertragsfreiheit
Die Vertragsfreiheit wird durch das Pflichtgesetzt nicht berührt. Es besteht ja eben gerade die Freiheit sich entweder gesetzlich, oder privat und jeweils in dem Umfang wie gewünscht zu versichern. Ein Kontrahierungszwang in der Basisabsicherung sorgt dafür das niemand durch das Netz fällt.
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