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„ ..niemand hat vor die Parkanlage zu bebauen...“

Warum hat die Gemeinde für die geplante Parkanlage an der Sputendorfer Straße nicht von Ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht um ihrem Flächennutzungsplan zu entsprechen? Allen Bürgern die bei der Gemeinde nachgefragt haben was mit der o.g. Fläche geplant ist wurde die selbe Auskunft gegeben! Hier handelt es sich um eine Parkanlage , eine Bebauung ist nicht vorgesehen! Das erinnert einen doch an ...“niemand hat vor eine Mauer zu bauen „

Quelle:

4.8

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