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Vorhandenes bewahren !

FNP hat Einfluss auf den Grundstückswert, FNP schafft kein Baurecht, FNP als öffentlicher Belang im Außenbereich Es können durch Dritte keine Ansprüche zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für im FNP dargestellte Bauflächen geltend gemacht werden. Dennoch bedeutet die entsprechende Ausweisung praktisch eine Wertsteigerung des betroffenen Grundstücks, - Bauerwartungsland - die Gemeinde kann derartige Ausweisungen durch Änderung des FNP auch wieder zurück nehmen. Daher stimme ich für den Erhalt der Grünfläche an der Sputendorfer Straße mit der bereits vorhandenen Ausweisung im FNP !

Quelle:

4.9

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