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Sollte der Staat dazu nicht Willens oder in der Lage sein, dann bleibt für mich nur die Beantwortung der Frage: Passt die Schulanwesenheitspflicht 2015 noch in die Zeit? Dann müsste mein Kind auch nicht an einen Ort, an dem obige Anforderungen nicht oder überwiegend nicht erfüllt werden. Sollte der Staat dann Interesse an mir und meinem Kind haben, dann kann er sich mit modernen Lernorten gern bei uns bewerben. Damit wären wohl dann auch Verfassungsklagen überflüssig?

Quelle:

3.5

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