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Ich verstehe die Grenze von 5 Jahren nicht einmal. Ich würde sie wesentlich höher setzen, z.B. bei 12 Jahren + dazu eine unterschriebene Erklärung es Kindes verlangen, die auch mit abgeheftet werden muss zu dem Aufklärungsbogen, der ja hoffentlich erforderlich ist, dabei. Warum 12 Jahre? Ab 14 Jahren ist es in Scheidungen vorgeschrieben, die Kinder zu befragen, z.B. bei wem sie in Zukunft wohnen wollen. Ich denke, Ohrlöcher zu bekommen oder nicht, ist keine so schwerwiegende Entscheidung. Notfalls kann das Kind sie einfach wieder zuwachsen lassen, mit 14 Jahren oder später.

Quelle:

1.7

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