Intransparenz
Der MDK erstellt Gutachten aus der Ferne, die die Krankenkasse nicht versteht, sich dazu auch nie äußern möchte. Aber wie kann soll sie dann aufgrund eines Gutachtens entscheiden, wenn sie es nicht versteht. Die Vorgaben an dem MDK sind Intransparent. Die Kombination aus Krankenkasse und MDK für die Aufsichtsbehörde überhaupt nicht überprüfbar, weil hierzu der medizinische Sachverstand fehlt.
Quelle: