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Im übrigen wurde die Staatshaftung aufgehoben, das Wahlgesetz ist seit ca. 1956 nicht grundgesetzkonform, ab dem Jahre 2000 und noch was - auf jeden Fall nach Bundesverfassungsgericht. Ab 1990 wurden sämtliche "Ämter" etc. unter <a href="http://www.upik" rel="nofollow">www.upik</a> als Firmen eingetragen und deshalb sind alle Angestellten zw. Status-"Beamte" dieser Firmen persönlich haftbar. Übrigens sind die Kommunen auch als Firmen eingetragen (Handelsrecht).

Quelle: Bundesverfassungsgerichts-Urteile

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