Die Rechtsauslegung ist unbegrenzt. Gerichtsurteile und Ermessensauslegung der Straßenausbaubeitragssatzung diktieren immer einen willkürlichen Verlierer oder Gewinner. Die Behördenwillkür spiegelt sich maßstabstreu in der Behördenfeindlichkeit der Bürger. Nicht zu unterschätzen sind die fehlerhaften Berechnungen gemäß kommunaler Prüfberichte. Der "Straßenbau ohne Anliegerbeteiligung" ist von intelligenten Kommunen mit v o r h a n d e n e n Finanzmitteln zu schaffen. Die Kommunen sollten sich endlich dieser Herausforderung zu Gunsten der Steuerzahler stellen.
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