Behördenwillkür ja oder nein
1. Bsp.: Anwendung Tiefenbegrenzung bis baulicher Nutzung: Bei gleicher Grundstücksgröße und gleichem Nutzungsfaktor sollte sich zahlungsgleiche Straßenbaulast ergeben. Wohnt bspw. ein Anlieger in direkter Straßennähe ergibt sich im Vergleich zu einem Anlieger im hintersten Winkel seines Grundstückes eine ungleiche Straßenbaulast. 2. Bsp.: Mehrfacherschließung: Bei gleichbleibendem Ziel- und Quellverkehr trotz mehrerer Straßen reduziert sich der Sondervorteil. Widersprüchlich wird mehrfach zur Kasse gebeten. Jeder Quadratmeter der MFE bereichert die übrigen Anlieger. Gleiches gilt für die NF.
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