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Scheinabstimmung

Die Volksabstimmung war eine Farce, denn, wie ein gewöhlich gut informierter öffentlichrechtlicher Radiosprecher dereinst zur Volksabstimmung bemerkte, wurde über den Ausstieg aus einem S21-Bauvertrag abgestimmt, aus dem es garkeine Ausstiegsklausel gibt. Juristisch hätte sich die Bahn also auch über einen anderen Ausgang der Abstimmung, d.h. über erreichtes Quorum und eindeutiges "JA"-Votum hinwegsetzen können - ein Demokratie-GAU!

Quelle:

4.2

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