Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Die Entscheidung, ob weiter ermittelt werden kann, weil ein Anfangsverdacht vorliegt, entscheidet die Staatsanwaltschaft und nicht das Gefühl eines Bürgers, der ebenso wenig weiß was wann geschehen ist. Wenn Sie dann einen konkreten verdacht haben, erstatten sie Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, die dann ihrerseits prüfen muß, ob ermittelt wird bzw. überhaupt kann. Wenn das nicht geschehen kann, ist diese Petition völlig unbrauchbar. Mit einer Petition können sie keine Ermittlung erzwingen, was hoffentlich klar ist.

Quelle:

1.4

2 Gegenargumente
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