Tierschutz

TIERE SIND KEINE SACHE SONDERN EIN LEBEWESEN

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
2.982 Unterstützende 2.635 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

2.982 Unterstützende 2.635 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Schwachsinn hoch Drei

Ja - gleiche Rechte und Pflichten für Tiere: Es ist dringend erforderlich die allgemeine Schulpflicht für Mücken einzuführen (zumindest eine Sommerschule) damit die endlich lernen dass die mich nicht stechen sollen. Auch Tausendfüßler haben ein soziales Grundrecht auf die Erstausstattung mit mindestens Tausend Schuhen - und persönliche Assistenz, damit ihnen die jemand anzieht. Für Köter sollte eine entsprechende Umweltabgabe von 1000 EUR mtl. eingeführt werden, damit man von dem Geld die Kothaufen dieser Drecks-Kotsäcke von den Gehwegen entfernen kann.

Quelle: <a href="http://www.gegenhund.org" rel="nofollow">www.gegenhund.org</a>

2.3

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LEBEN

Tiere als Sache anzusehen ist unglaublich zynisch. JEDES Leben ist schützenswert! Treten Sie mal ganz fest gegen ein Stuhlbein - und anschließend einem Hund oder einer Katze ebenso fest gegen dessen/deren Bein: Die darauf folgende Reaktion Ihres jeweiligen Gegenübers... genau DAS macht den Unterschied zwischen einer Sache und einem Lebewesen aus.

Quelle:

1.6

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Diskussion obsolet, gesetzlicher Schutz vorhanden

Ein Blick ins Gesetz - § 90a BGB - verrät dem geneigten Leser, dass Tiere keineswegs als Sachen gesehen werden. Dem steht nicht entgegen, dass sie rechtlich als Sachen behandelt werden - durch das TierSchG, § 3 ff, sind sie hinreichend geschützt. Die Einordnung von Tieren als Lebenwesen und deren Ausstattung mit Rechten, wie sie Menschen per Gesetz innehaben, ist aus systematischen Gründen unerwünscht: Tiere könnten in dem Fall bsp. selbst vor Gericht auftreten, da sie eigene Rechte geltend machen können - was an sich zu erheblichen Verständigungsproblemen vor überlasteten Gerichten führte.

Quelle: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html" rel="nofollow">www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html</a>

2.9

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