Tutschfelder Streuobstwiese erhalten und nicht bebauen - #SchörliBleibt

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Thomas Gedemer und Gemeinderat

423 Unterschriften

84 %
259 von 310 für Quorum in Herbolzheim Herbolzheim

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  1. Gestartet 20.09.2026
  2. Sammlung noch > 10 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Debatte

Neues Pro Argument

Pro

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Besondere Arten im Gebiet

Umweltbericht: „Im Plangebiet wurden die autochthone Mauereidechse (Podarcis muralis brongni-ardii), die Zauneidechse (Lacerta agilis) sowie die Blindschleiche (Anguis fragilis) festgestellt.“ Mauer- und Zauneidechse sind als FFH Angang IV-Art geschützt (Link). Die Blindschleiche zählt nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den „besonders geschützten Arten“ (BNatSchG § 44).

Quelle: FFH Anhang IV-Art, BNatSchG § 44

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Besondere Arten im Gebiet

Im Umweltbericht wird z. B. dargestellt, dass der Wendehals (Jynx torquilla) das Gebiet nutzt/nutze. Der Wendehals kommt vor allem im Oberrheingebiet vor. Er wird sowohl in der Rote Liste BW mit stark gefährdet (2) als auch in der Roten Liste DE mit stark gefährdet (2) geführt. Die FVA schreibt: „In der mitteleuropäischen Kulturlandschaft sind die Streuobstwiesen als Wendehals-Habitat von herausragender Bedeutung.“

Quelle: Rote Liste BW, Forstliche Versuchs-&Forschungsanstalt

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UM-Checkliste

Im BPlan-Verfahren wurden Alternativenprüfung (siehe UM-Checkliste) und Nachfragenachweise nicht dargestellt.

Quelle: BPlan-Unterlagen Stadt Herbolzheim & Checkliste des Umweltministeriums

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Naturschutzgesetz

Das Eingriffsgebiet beinhaltet einen rund 10.500 m2 großen und zusammenhängenden Streuobstbestand und ist nach §33a NatSchG geschützt.

Quelle: §33a NatSchG

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Neues Contra Argument

Contra

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