Tutschfelder Streuobstwiese erhalten und nicht bebauen - #SchörliBleibt

Petition richtet sich an:
Bürgermeister Thomas Gedemer und Gemeinderat

423 Unterschriften

84 %
259 von 310 für Quorum in Herbolzheim Herbolzheim

423 Unterschriften

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259 von 310 für Quorum in Herbolzheim Herbolzheim
  1. Gestartet 20.09.2026
  2. Sammlung noch > 10 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Petition richtet sich an: Bürgermeister Thomas Gedemer und Gemeinderat

#SchörliBleibt 

Schörlinsmatten erhalten –
Streuobstwiesen im Herbolzheimer Ortsteil Tutschfelden (unterhalb des alten Pfarrhauses) bewahren!

Was auf dem Spiel steht: 
Die Zerstörung einer wunderbaren Landschaft für hunderte von Jahren.

Wir fordern Stadtverwaltung & Gemeinderat der Stadt Herbolzheim auf, den Bebauungsplan „Schörlinsmatten III“ nicht weiterzuverfolgen und die betroffenen Streuobstwiesen dauerhaft zu erhalten.

Unsere Stimme für Tutschfeldens Zukunft
Unterschreiben Sie für den Erhalt der Schörlinsmatten!
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Ihre Unterschrift: „Ich bin dafür, die Schörlinsmatten zu erhalten und nicht zu bebauen!“

Weitere Info:
https://noerdlicher-breisgau.bund.net/aktuelles/schoerlibleibt/

Begründung

Die Schörlinsmatten - Streuobstwiese gehören zur DNA des Ortes und sind ein wertvoller Teil und Aushängeschild für den wunderbaren Herbolzheimer Ortsteil Tutschfelden.

Alte Streuobstwiesen sind Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen.

Streuobstwiesen prägen unsere Landschaft, bieten Erholungsraum und helfen dabei, die Umgebung an heißen Sommertagen abzukühlen.

Wir wollen diese wertvolle Böden, Streuobstbestände und Lebensräume dauerhaft bewahren.

Denn ein neu gepflanzter Baum kann einen alten Streuobstbaum nicht sofort ersetzen. 
Und ein neu angelegtes Stück Grün kann einen gewachsenen Lebensraum nicht einfach an anderer Stelle wiederherstellen.

Wir brauchen Wohnraum für einkommensschwache Bevölkerunggruppen, sozialer Wohnungsbau, der bei beim Bauvorhaben auf dieser Streuobstwiese nicht vorgesehen ist. 

Bevor wertvolle Natur- und Freiflächen bebaut werden und für hunderte von Jahren versiegelt werden, sollte transpararent und nachvollziehbar beantwortet werden:
- Wie viel Wohnraum wird in Tutschfelden tatsächlich benötigt?
- Welche anderen Möglichkeiten wurden geprüft (Stichwort: Leerstände, Innenverdichtung, demographischer Wandel)?
- Muss dafür gerade diese wertvolle Streuobstwiesenlandschaft bebaut werden?

Weitere Info:
https://noerdlicher-breisgau.bund.net/aktuelles/schoerlibleibt/

Was wir für die Zukunft wollen
- Wir wollen keine Entwicklung verhindern. Wir wollen, dass verantwortungsvoll entwickelt wird.
- Was heute bebaut wird, steht unseren Kindern und Enkeln nicht mehr als Streuobstwiese, Naturraum, Erholungsfläche und unversiegelter Boden zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, BUND-Gruppe Nördlicher Breisgau, Herbolzheim
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 20.09.2026
Sammlung endet: 19.09.2027
Region: Herbolzheim
Kategorie: Umwelt

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Neuigkeiten

  • Im Januar wollen viele BUND-Freunde am Brogginger Spendenlauf mitmachen und hierbei auch für die schöne Landschaft um die Ortsteile werben. Ob das funktioniert und die die Kondition ausreicht, wird in einer ersten Trainingsrunde ermittelt.

  • In zwei Stunden über 20 Unterschriften und wieder sehr viel Zuspruch.
    Wer davon erfährt ist für den Erhalt.
    Das Bebauungsvorhaben ist noch nicht überall bekannt.
    Daher heißt es für alle: Bitte teilen, teilen, teilen und bekannt machen.
    Danke für die Mithilfe 💚

  • Damit hatten wir nicht gerechnet. Wir wollten über Streuobstwiesen und die Schörlinsmatten informieren und nebenbei auch die eine oder andere Unterschrift sammeln.
    So viele Menschen jeden Alters wollen unbedingt das #SchörliBleibt. Über 70 Personen haben sich in einem relativ kurzen Zeitraum an unserem Stand für den Erhalt per Unterschrift ausgesprochen. Das ist toll und freut uns und zeigt: unsere Schörli hat Zukunft.
    Danke an alle, die sich für den Erhalt einsetzen 💚

Umweltbericht: „Im Plangebiet wurden die autochthone Mauereidechse (Podarcis muralis brongni-ardii), die Zauneidechse (Lacerta agilis) sowie die Blindschleiche (Anguis fragilis) festgestellt.“ Mauer- und Zauneidechse sind als FFH Angang IV-Art geschützt (Link). Die Blindschleiche zählt nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den „besonders geschützten Arten“ (BNatSchG § 44).

Noch kein CONTRA Argument.

Warum Menschen unterschreiben

Ich will dassich an Recht und Ordnung gehalten wird.

Streuobstwiesen sind wichtige Biotope, die zwingend erhalten werden müssen. Leider wird dem Begehren zur Umwandlung dieser naturschutzrechtlich geschützten Flächen durch Ausnahmeregelungen viel zu häufig stattgegeben.

Weil junge Nachpflanzungen in einem 1:1 Ausgleich meist nicht reicht und den ökologischen Wert von jahrzehntealten Obstbäumen (Lebensraum für Vögel und Insekten) erst nach Generationen greift, sollte deswegen auf Bebauung unbedingt in und für diesem Bereich verzichtet werden!

Ich möchte nicht dass alles kaputt geht wo ich kenne seit meiner Kindheit

Es ist wichtig Solidarität zu zeigen. Viele Streuobstbestände lassen sich noch retten. Wir brauchen sie für die Artenvielfalt.

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