Tierschutz

Verbot von Totschlagfallen und Fangeisen jeglicher Art in Deutschland für Tiere aller Art

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung

1.008 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Contra

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Was soll diese Petition eigentlich erreichen? Das aktuelle Jagdgesetz untersagt bereits die jagdliche Nutzung von Schlagbügel- und Zugdrahtfallen. Lediglich Käfigfallen zum Lebendfang kommen zum Einsatz. Die einzig legalen "Totschlagfallen" sind haushaltsübliche Nagetierfallen. Dem Petenten sollte klar sein, dass eine unkontrollierte Vermehrung, insbesondere von Ratten, die sich in urbanen Regionen leicht ausbreiten, erhebliche Seuchengefahr mit sich bringt! Die Alternativen zu Fallen, wären die Ausbringung von Gift, was erhebliche Risiken birgt und wohl kaum humaner wäre, oder Bejagung!

Quelle:

4.2

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Unterscheidung Fallen

Erlaubte Fallen im Jagdrecht in Deutschland sind: - Lebendfallen (z.B. Kastenfallen) - Totschlagfallen die durch Abzug und nicht durch tritt ausgelöst werden. Nachdem die Tiere aber starke Panik in den engen Lebendfallen bekommen und um jedem Preis versuchen zu fliehen (und sich dabei stark verletzen). Ist die Totschlagfalle waidgerechter.

Quelle: Deutsches Jagdrecht

0.0

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