Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Eine Verletzung des Artikel 5 des GG durch T-Online liegt nicht vor. Jeder User kann seine Meinung zu einem bestimmten Thema am Stammtisch, auf der Strasse, im Garten oder auf einer eigenen Olattform kundtun. Als Betreiber der Plattform entscheidet einzig und allein T-Online, welche Beiträge veröffentlicht werden und welche nicht. T-Online übt hier das Hausrecht aus. Man sollte sich bei einem Juristen rechtskundig machen, bevor man solch eine unsinnige Kampagne startet.

Quelle:

4.4

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