Sehr geehrter Herr Schönbach, ganz offensichtlich verfügen Sie über keine juristische Fachkompetenz. Jeder Betreiber eines Internetforums haftet mittelbar für Einträge Dritter. Wenn T-Online also Einträge aus welchen Gründen auch immer löscht, so verstößt dies in keiner Weise gegen Artikel 5 des Grundgesetzes.Es obliegt einzig und allein dem Betreiber einer Plattform, welche Themen er zum Kommentieren freigibt. Ebenso obliegt es ausschließlich dem Plattformbetreiber, welche Kommentare er zulässt und welche nicht. Fortstzung folgt:
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