Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Fortsetzung zum Kommentar an Herren Schönbach: Ein Anrecht darauf, bei T-Online Ihre Meinung zu bestimmten Themen zu äußern, besteht nicht, da T-Online als Herrin des Forumsplattforums das Hausrecht ausübt. Im Übrigen gibt es schon genügend Urteile von Land- und Oberlandesgerichten zum Thema ?Meinungsfreiheit?. Ihre Petition ist daher völlig unsinnig, da zum Einen die Rechtsgrundlage fehlt und zum Anderen keine Aussicht auf Erfolg besteht.

Quelle:

4.2

7 Gegenargumente
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