Region: Dresden
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Vorlesung: Einführung in das Steuerrecht, Prof.Dr. Jäschke

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
juristische Fakultät TU Dresden

42 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

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Einführungsveranstaltung

- Keine Einführungsveranstaltung mehr, da vertiefte Kenntnisse in unzähligen Bereichen wie Rechnungswesen vorausgesetzt werden - Die Studierenden finden keine Zeit, sich entsprechend für andere Fächer vorzubereiten - Das Skript folgt keiner logischen Ordnung, Herr Jäschke überspringt daher oft 40 Seiten (die dennoch relevant für die Klausur sein werden) - Die gestellten Fälle können nicht mithilfe des Skripts beantwortet werden

3.6

1 Antwort

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Bilanzsteuerrecht

Dr. Jäschke befasst sich fast ausschließlich mit Bilanzsteuerrecht und Rechnungswesen. Er vernachlässigt andere Steuerrechtsgebiete, die in so einer Veranstaltung vermittelt weden sollten und behandelt Bilanzsteuerrecht bis ins kleinste Detail. Was hat das mit der "Einführung Steuerrecht" zu tun?

3.3

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Grundlagen

Dr. Jäschke lehnt die Behandlung der Grundlagen des Bilanzsteuerrechts entschieden ab und befasst sich fast ausschließlich mit den Fällen, die solide Kenntnisse im Bereich Rechnungswesen voraussetzen.

3.3

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Modulbeschreibung

In der Modulbeschreibung steht nichts davon, dass für die Vorlesung "Einführung Steuerrecht" Kenntnisse von Buchführung, Kosten- und Leistungrechnung und diverse andere Gebiete des Bilanzsteuerrechts vorausgesetzt sind. Dr. Jäschke setzt dieses Wissen als Grundwissen voraus und behandelt daher fast ausschließlich solche Themen, die die Vorlesung "Einführung Steuerrecht" längst geprengt haben.

3.3

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Bilanzsteuerrecht

Prof. Jäschke betitelt die Klausur in "Einführung Steuerrecht" als "Klausur Bilanzsteuerrecht".(siehe Klausur WS 10/11) Offensichtlich ist es ihm egal, dass Bilanzsteuerrecht nicht der Gegenstand der Klausur sein kann. Oder zumindest nicht in diesem Umfang.

2.5

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Modulbeschreibung

Die Studierenden sind mit der Systematik des allgemeinen steuerlichen Verfahrensrechts sowie des Einkommensteuerrechts vertraut. Sie kennen die Besonderheiten des Steuerstrafrechts und wissen um die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Steuerrechts. Sie sind in der Lage, ein Steuerschuldverhältnis verfahrensrechtlich zu beurteilen und in diesem tätig zu werden. Sie verfügen über die nötigen Grundkenntnisse, um die einkommenssteuerliche Behandlung wirtschaftlicher ....

Quelle: tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/juristische_fakultaet/studium/wirtschaftsrecht_inhalte/ordnung_wr/Modulbeschreibungen_Zsfssg_13.07.10.pdf

1.7

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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