Natur
Durch den Bau von Windkraftanlagen würde der Erholungswert nachhaltig beeinträchtigt. Ein Naherholungsgebiet ist von seinem Erholungswert einem Kurpark gleichzusetzen. Für Kurparks gilt ein Lärmgrenzwert von 45 dB. Oft werden Grenzwerte erreicht, die deutlich höher liegen. Selbst in 1.000 m Entfernung werden Werte gemessen, die höher sind als die vorgegebenen 45 dB. Im Wald selbst werden in der Nähe von Windkraftanlagen bis deutlich über 100 dB gemessen. Damit wird der Charakter des Naherholungsgebietes zerstört.
Quelle: r. Friedrich Buer, <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://bls-landschaftsschutz.de/Vogelkiller-Strom.pdf" rel="nofollow">bls-landschaftsschutz.de/Vogelkiller-Strom.pdf</a>