Sinn der Petition...
Neue Richtlinie der Europäischen Union, welche eine Reihe von Änderungen im bundesdeutschen Baurecht erforderlich machte. Eine Folge der Richtlinie ist der im Jahr 2018 eingefügte Absatz 7 in § 12 des Baugesetzbuches. Dieser besagt, dass in den bisherigen Erholungssondergebieten gemäß § 10 der Baunutzungsverordnung auch eine Wohnnutzung zugelassen werden kann. Hierfür muss die Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach Maßgabe der Absätze 1 bis 6 aufstellen, welcher insbesondere die Zulässigkeit von baulichen Anlagen zu Wohnzwecken in jenen Gebieten regelt. D.h. Gemeinde kann es...
Quelle: www.wohnung.com/ratgeber/2537/deutschland-darf-ich-meinen-wohnsitz-auf-einem-campingplatz-anmelden