Der demokratische Ausgleich der Belange geschieht dadruch, dass auf eng bemessenem Raum, (der nur durch eine städtebaulich verheerende Abrisspolitik wie zur Nachkriegszeit größer gemacht werden könnte) keinem über Gebühr Platz zugesprochen werden kann, sodass sich ein anderer mit seinem Verkehrsmittel faktisch nicht mehr fortbewegen kann. Die geplante Radspur stadtauswärts ist deshalb schon dem Schutz von Leib und Leben geschuldet, wenn ein Stau in einem gewöhnlich geschützten Auto nicht unbedingt zur körperlichen Beeinträchtigung gehört. Wagen Sie die Probe auf´s Exempel!
Quelle: