Wenn ein alternativer Standort zusätzliche, entscheidende Vorteile bietet, sollte es eine Selbstverständlichkeit für den Gemeinderat als Vertretungsorgan seiner Bürger:innen sein, die Vorteile des bisher geplanten Standortes im Detail öffentlich darzulegen und erst nach einer Anhörung aller Beteiligten eine Entscheidung zu treffen, die von der Mehrheit der Betroffenen akzeptiert wird.
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