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freie Fahrt bis 200 ccm

Ein Blick in die Geschichte offenbart dazu noch was sehr interesantes... Die gesetzlichen Neuregelungen in den Jahren 1927/1928, nach denen Fahrzeuge mit weniger als vier Rädern und einem Hubraum unter 200 ccm führerschein- und steuerfrei bleiben sollten, begünstigten die Entwicklung von Dreiradwagen. Tuningsätze sollten demnach bis 200 ccm erlaubt sein wenn die 59 Km/h nicht überschritten werden. Eine APE 50 würde z.B. mit einen 85 ccm Zylinder so 55 km/h laufen, hängt dann aber nicht mit 8-10 Km/h im Berg! Was Spritt spart und die Umweltschont und vor allem den der Verkehr fließt!

Quelle: www.reflektion.info/html/1000_091008_1_tempo.html

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