Die Verpflichtung, gesetzmäßig zu handeln obliegt nicht nur dem Bürgermeister. Auch die Stadtverordneten haben als Teil der Gemeindeverwaltung die Verpflichtung zu erfüllen. In unzähligen Sitzungen hat der Kämmerer erklärt, warum die Haushaltsmittel für den Kunstrasenplatz nach dem Gesetz nicht in den Haushalt aufgenommen werden dürfen, u.a. weil sie in 2020 gar nicht ausgezahlt werden. Das interessiert aber die Mehrheit nicht. Die Kommunalaufsichtsbehörde hat immer noch keine Eintscheidung getroffen, warum nicht? Dort sollte endlich gehandelt werden.
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