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Hinsichtlich des Haushalts für 2020 hat der Bürgermeister offensichtlich den Überblick verloren. Er beruft sich auf eine frühere Beanstandung eines Änderungsnachtrags, für den ihm nach Mitteilung der Kommunalaufsichtsbehörde gar kein Beanstandungsrecht zusteht. Den am 16.12.2020 von der Stadtverordnetenversammlung gefassten Haushaltsbeschluss, den er hätte beanstanden können, hat er jedoch nicht beanstandet. Diesem hat er sogar selbst zugestimmt.

Quelle:

1.8

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