Región: Groß-Gerau
Educación

Abschaffung der dauerhaften Maskenpflicht an Grundschulen

Peticionario no público.
Petición a.
Landrat Thomas Will
1.161 Apoyo 954 En. Groß-Gerau

Tiempo de procesamiento expirado.

1.161 Apoyo 954 En. Groß-Gerau

Tiempo de procesamiento expirado.

  1. Iniciado 2020
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

02/09/2022 2:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team







26/08/2020 22:54

Sehr geehrter Herr Lorenz,

herzlichen Dank für Ihre Stellungnahme.

Wir verstehen, dass es sich hierbei um den Schutz von Schülern und Lehrern handelt und dass es darum geht eine Schließung zu vermeiden. Allerdings ergibt diese Maßnahme keinen Sinn, wenn sie nicht gesamtgesellschaftlich stattfindet.

Mittlerweile haben sich auch etliche Expertenstimmen (Mediziner, Psychologen, Pädagogen und Virologen) negativ zu dem dauerhaften Maskentragen und der ständigen Drohung von weiteren Maßnahmen geäußert. So hat eine Studie der Uniklinik Eppendorf ergeben, dass die psychische Belastung bei Kindern und Jugendlichen von 18 auf 31% gestiegen ist, seitdem die Einschränkungen des normalen Lebens durch Corona verhängt wurden.

Die Rate an depressiven Verstimmungen (10% bei Kindern und Jugendlichen) ist ebenfalls massiv angestiegen und Psychologen beobachten, dass Kinder immer häufiger an Depressionen leiden. Das ist nicht maßgeblich durch die sozialen Einschränkungen durch die Pandemie hervorgerufen worden, aber diese wirken ganz sicherlich nicht hemmend, wenn es um psychosomatische Auswirkung geht.

Wir leben mittlerweile in einer Zeit in der die Angst größer gemacht wird als das tatsächliche Infektionsgeschehen. Das macht was mit den Menschen und erst Recht mit unseren Kindern.

Wir leben in einer freien Gesellschaft in der jeder selber entscheiden sollte, wie er sich in ihr bewegt und welchen Risiken er sich aussetzt. Die ersten Reaktionen auf die Pandemie im Frühjahr waren wichtig und richtig, da man wenig über die Risiken wusste und es galt das Gesundheitssystem nicht zu überlasten. Aktuell gibt es keinen Grund unsere Kinder einem weiteren Stresstest auszusetzen.

Die Forderung, die dauerhafte Maskenpflicht abzuschaffen, selbst bei steigenden Infektionen, bleibt somit bestehen.

Wir bitten Sie nach wie vor besonnen an Folgeentscheidungen heranzugehen.

Mit freundlichen Grüßen,
Nadja Bayraktar


26/08/2020 22:52

Guten Tag Nadja Bayraktar,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Landrat Will bat uns Ihnen zu Ihren Fragen weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Schulverwaltung nicht alle medizinischen und rechtlichen Aspekte beantworten können. Wir möchten aber versuchen, Ihnen ein Bild der Lage und zu den Beweggründen zu geben.

Die Absicht der Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist der Schutz für Ihr Kind und alle anderen, die die
Schule besuchen. An einem Büroarbeitsplatz kann der Mindestabstand von 1,5m gewahrt und Mitarbeiter*innen durch weitere Maßnahmen geschützt werden. Genau dieser Mindestabstand ist im Klassenzimmer nach den Vorgaben/der Verordnung des Landes nicht möglich. Mit der Allgemeinverfügung reagieren wir auf diesen fehlenden Schutz, in einem Gebiet, dass von unserem Gesundheitsamt besonders beobachtet wird. Wir befinden uns auf Warnstufe 2 des Prävention- und Eskalationskonzepts. Wir schützen damit nicht nur unsere Kinder sondern auch deren Familien, Angehörige und Freunde.

Allein die Maßnahme des Unterrichts in gleichbleibenden Klassen schützt nicht und ist in der Warnstufe 2 aus Sicht des Gesundheitsamts nicht mehr ausreichend. Die Kontakte an Geburtstagen, im Sport und auf Spielplätzen erfolgen freiwillig und im Bewusstsein der Kinder bzw. deren Eltern. Ganz im Gegenteil zu den Kontakten in den Schulen, weshalb wir dort Regeln und Empfehlungen erlassen haben.

Unsere Empfehlungen an die Schulen sehen Vorschläge zur Maskenpause vor. So muss kein Kind die Maske dauerhaft aufhaben.

Der Landrat hat den Kultusminister bei seinem Besuch am Neuen Gymnasium bereits vor den Ferien darauf hingewiesen. Nun arbeiten unsere Fachabteilungen einen konkreten Vorschlag aus, wie ein gestaffelter Unterricht aus Schulträgersicht umgesetzt werden kann.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 30.08.2020. Die Lage wird von uns täglich neu eingeschätzt. Ebenso die tägliche Inzidenz. Parallel arbeiten wir an dem o.g. Vorschlag für das Kultusministerium und den Hessischen Landkreistag.

Ihre weiteren Fragen, Anmerkungen und Hinweise können Sie an unser Bürgertelefon richten, welches mit Experten aus dem Kreisgesundheitsamt besetzt ist.

buergertelefon@kreisgg.de
06152 989-898

Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen und die Situation für Sie klarer darstellen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Experten am Bürgertelefon bereit.

Unser Ziel ist es, die Schule als Ort des gemeinsamen Lernens zu erhalten und Schulschließungen, die besonders die Kinder treffen zu vermeiden. Wir sind auf die Unterstützung durch die Eltern angewiesen, nur gemeinsam können wir die Infektionsausbreitung weiter eindämmen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung hierbei.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

Axel Lorenz
Bildung und Schule/Schulverwaltung
Besuchsanschrift:
Wilhelm-Seipp-Straße 15
64521 Groß-Gerau
Tel.: +496152 989-177
Fax: +496152 989-757
a.lorenz@kreisgg.de


26/08/2020 18:29

Guten Tag Nadja Bayraktar,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Landrat Will bat uns Ihnen zu Ihren Fragen weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Schulverwaltung nicht alle medizinischen und rechtlichen Aspekte beantworten können. Wir möchten aber versuchen, Ihnen ein Bild der Lage und zu den Beweggründen zu geben.

Die Absicht der Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist der Schutz für Ihr Kind und alle anderen, die die
Schule besuchen. An einem Büroarbeitsplatz kann der Mindestabstand von 1,5m gewahrt und Mitarbeiter*innen durch weitere Maßnahmen geschützt werden. Genau dieser Mindestabstand ist im Klassenzimmer nach den Vorgaben/der Verordnung des Landes nicht möglich. Mit der Allgemeinverfügung reagieren wir auf diesen fehlenden Schutz, in einem Gebiet, dass von unserem Gesundheitsamt besonders beobachtet wird. Wir befinden uns auf Warnstufe 2 des Prävention- und Eskalationskonzepts. Wir schützen damit nicht nur unsere Kinder sondern auch deren Familien, Angehörige und Freunde.

Allein die Maßnahme des Unterrichts in gleichbleibenden Klassen schützt nicht und ist in der Warnstufe 2 aus Sicht des Gesundheitsamts nicht mehr ausreichend. Die Kontakte an Geburtstagen, im Sport und auf Spielplätzen erfolgen freiwillig und im Bewusstsein der Kinder bzw. deren Eltern. Ganz im Gegenteil zu den Kontakten in den Schulen, weshalb wir dort Regeln und Empfehlungen erlassen haben.

Unsere Empfehlungen an die Schulen sehen Vorschläge zur Maskenpause vor. So muss kein Kind die Maske dauerhaft aufhaben.

Der Landrat hat den Kultusminister bei seinem Besuch am Neuen Gymnasium bereits vor den Ferien darauf hingewiesen. Nun arbeiten unsere Fachabteilungen einen konkreten Vorschlag aus, wie ein gestaffelter Unterricht aus Schulträgersicht umgesetzt werden kann.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 30.08.2020. Die Lage wird von uns täglich neu eingeschätzt. Ebenso die tägliche Inzidenz. Parallel arbeiten wir an dem o.g. Vorschlag für das Kultusministerium und den Hessischen Landkreistag.

Ihre weiteren Fragen, Anmerkungen und Hinweise können Sie an unser Bürgertelefon richten, welches mit Experten aus dem Kreisgesundheitsamt besetzt ist.

buergertelefon@kreisgg.de
06152 989-898

Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen und die Situation für Sie klarer darstellen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Experten am Bürgertelefon bereit.

Unser Ziel ist es, die Schule als Ort des gemeinsamen Lernens zu erhalten und Schulschließungen, die besonders die Kinder treffen zu vermeiden. Wir sind auf die Unterstützung durch die Eltern angewiesen, nur gemeinsam können wir die Infektionsausbreitung weiter eindämmen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung hierbei.

Freundliche Grüße
Im Auftrag

Axel Lorenz
Bildung und Schule/Schulverwaltung
Besuchsanschrift:
Wilhelm-Seipp-Straße 15
64521 Groß-Gerau
Tel.: +496152 989-177
Fax: +496152 989-757
a.lorenz@kreisgg.de


26/08/2020 18:29

Guten Tag Nadja Bayraktar,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Landrat Will bat uns Ihnen zu Ihren Fragen weitere Informationen zur Verfügung zu stellen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Schulverwaltung nicht alle medizinischen und rechtlichen Aspekte beantworten können. Wir möchten aber versuchen, Ihnen ein Bild der Lage und zu den Beweggründen zu geben.

Die Absicht der Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht ist der Schutz für Ihr Kind und alle anderen, die die
Schule besuchen. An einem Büroarbeitsplatz kann der Mindestabstand von 1,5m gewahrt und Mitarbeiter*innen durch weitere Maßnahmen geschützt werden. Genau dieser Mindestabstand ist im Klassenzimmer nach den Vorgaben/der Verordnung des Landes nicht möglich. Mit der Allgemeinverfügung reagieren wir auf diesen fehlenden Schutz, in einem Gebiet, dass von unserem Gesundheitsamt besonders beobachtet wird. Wir befinden uns auf Warnstufe 2 des Prävention- und Eskalationskonzepts. Wir schützen damit nicht nur unsere Kinder sondern auch deren Familien, Angehörige und Freunde.

Allein die Maßnahme des Unterrichts in gleichbleibenden Klassen schützt nicht und ist in der Warnstufe 2 aus Sicht des Gesundheitsamts nicht mehr ausreichend. Die Kontakte an Geburtstagen, im Sport und auf Spielplätzen erfolgen freiwillig und im Bewusstsein der Kinder bzw. deren Eltern. Ganz im Gegenteil zu den Kontakten in den Schulen, weshalb wir dort Regeln und Empfehlungen erlassen haben.

Unsere Empfehlungen an die Schulen sehen Vorschläge zur Maskenpause vor. So muss kein Kind die Maske dauerhaft aufhaben.

Der Landrat hat den Kultusminister bei seinem Besuch am Neuen Gymnasium bereits vor den Ferien darauf hingewiesen. Nun arbeiten unsere Fachabteilungen einen konkreten Vorschlag aus, wie ein gestaffelter Unterricht aus Schulträgersicht umgesetzt werden kann.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis 30.08.2020. Die Lage wird von uns täglich neu eingeschätzt. Ebenso die tägliche Inzidenz. Parallel arbeiten wir an dem o.g. Vorschlag für das Kultusministerium und den Hessischen Landkreistag.

Ihre weiteren Fragen, Anmerkungen und Hinweise können Sie an unser Bürgertelefon richten, welches mit Experten aus dem Kreisgesundheitsamt besetzt ist.

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06152 989-898

Wir hoffen wir konnten Ihnen weiterhelfen und die Situation für Sie klarer darstellen. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Experten am Bürgertelefon bereit.

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