Sociale zaken

Abschaffung des staatlichen Kirchensteuer-Einzugs

Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Bundestages
3.293 Ondersteunend 3.264 in Duitsland

Handtekeningeninzameling voltooid

3.293 Ondersteunend 3.264 in Duitsland

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  1. Begonnen 2021
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Gesprek met ontvanger
  5. Beslissing

04-11-2022 16:09

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Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

der Petitionsausschuss des Bundestages hat geantwortet und sich für nicht zuständig erklärt. Man bestätigt, dass „es sich bei der Kirchensteuer weder um eine staatliche Steuer noch um staatliche Leistungen an die Kirchen“ handelt und verweist auf Art. 140 GG als oberste Rechtsquelle. Demgemäß haben alle Religionsgesellschaften, die KdöR sind, das Recht, „auf Grund der bürgerlichen Steuerlisten nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben“. Demnach seien die Bundesländer für den Einzug der Beiträge der Kirchenmitglieder zuständig. Doch ohne die Aufforderung durch das Grundgesetz würden die Länder sicher keine eigenen Kirchensteuergesetze erlassen und auch nicht die Kirchenbeiträge einziehen.

Nun habe ich – gemäß der Empfehlung in der Antwort - die Petition gleichlautend bei den Landesparlamenten eingereicht und mich dabei auf Ihre 3293 Unterschriften berufen (die ich selbstverständlich nicht weitergebe). Wir dürfen gespannt sein, wie die Landesvolksvertretungen ihre Inkassotätigkeit für die Kirchen begründen.

Silvia Kortmann
IBKA e.V. Landesverband Berlin-Brandenburg


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