06-07-2018 19:39
Fettdruck des Wortes "Kostenneutralität" zur Verdeutlichung.
Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Ausfallvergütung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen**. Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für Kostenneutralität **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.