Umwelt

Änderung des EE-Gesetzes - ERSATZ der Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
31 Unterstützende 31 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

31 Unterstützende 31 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

07.09.2018, 15:03

Begriffe an den aktuellen Gebrauch angepasst.


Neuer Petitionstext: Das EEG schreibt bisher vor, den Betreibern von Windkraft-Anlagen während der Abschaltung der Anlagen bei Starkwind & Sturm (=0% Wirkungsgrad) eine Entschädigung für nicht eingespeiste Strommengen = ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ zu zahlen (2017: bundesweit > 1 Milliarde Euro).
Wir - die Unterzeichner – beantragen die Änderung des EE-Gesetzes:
Wir schlagen vor, **die ‚Ausfallvergütung‘ ‚Entschädigung bei Abschaltung‘ durch eine Subvention für CO2-frei zwischen-gespeicherte Windenergie zu ersetzen** 1). Die Subvention ist an die Betreiber additiv zur aktuell gültigen Vergütung für netzeingespeiste Windenergie zu zahlen. Sie muss im Hinblick auf den Wegfall der Ausfallvergütung für **Kostenneutralität** sorgen. Bedingung für die Subvention ist die Errichtung der Speicheranlage standortnah zu den Windkraftanlagen. - -
1) Dies gilt insbesondere für die ab 2021 aus der Förderung herausfallenden älteren Windkraft-Anlagen!
Anmerkung: Technisch kann dies beispielsweise durch Wasserstoff-Herstellung mittels Elektrolyse bei Starkwind & Sturm und Speicherung des Wasserstoffs erfolgen. Später wird dieser mittels Brennstoffzellen oder Wasserstoff-Turbinen bedarfsorientiert in elektrische Energie umgewandelt.
www.next-kraftwerke.de/energie-blog/ueberschuessige-windenergie-power-to-gas und
www.siemens.com/global/de/home/produkte/energie/erneuerbare-energien/hydrogen-solutions.html

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 20 (20 in Deutschland)


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