Bürgerrechte

Leihmutterschaft & Eizellspende: Anpassung des Embryonenschutzgesetzes an die Lebenswirklichkeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag
1.544 Unterstützende 1.471 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.544 Unterstützende 1.471 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

30.01.2018, 11:32

Hinweis auf eine missverständliche Formulierung sowie Ergänzung.


Neuer Petitionstext: **Diese Petition richtet sich insbesondere an alle Frauen im reproduktionsfähigen Alter, die ihre Gebärmutter aufgrund von Krebs verloren, ohne diese geboren wurden (Mayer-Rokitansky-Küster-Hauser-Syndrom) oder aus jedem anderen medizinischen Grund nicht in der Lage sind, ein Kind auszutragen. Außerdem richtet sie sich an Frauen, die keine eigenen Eizellen produzieren oder diese nicht nutzen können **
Aufgrund des vor 27 Jahren verabschiedeten Embryonenschutzgesetzes ist es untersagt „1. auf eine Frau eine fremde unbefruchtete Eizelle“ zu übertragen sowie „eine Eizelle zu einem anderen Zweck künstlich zu befruchten, als eine Schwangerschaft der Frau herbeizuführen, von der die Eizelle stammt“ und es zu unternehmen „innerhalb eines Zyklus mehr als drei Embryonen auf eine Frau zu übertragen“. Es handelt sich hierbei um ein Gesetz, das in der Steinzeit der Reproduktionsmedizin erlassen wurde und heutzutage, gemessen am Fortschritt der Zell- und Entwicklungsbiologie, nicht zeitgemäß ist. Dies haben unsere europäischen Nachbarländer (unter anderem Österreich, Niederlande, Tschechische Republik) längst erkannt.
Eizellspende und auch nichtkommerzielle Leihmutterschaft sind in einigen EU-Staaten bereits legal, wodurch die Chancen der Reproduktionsmedizin für die Familiengründung genutzt werden können. Anders in Deutschland, einem Land, welches einen 5 Tage alten, noch nicht in der Gebärmutterschleimhaut eingenisteten Embryo besser schützt als einen bereits im Mutterleib heranreifenden. **Ein Land, welches die Spermienspende und Embryonenadoption erlaubt, die Eizellspende jedoch verbietet. Versteht man das unter Gleichberechtigung und selbstbestimmten Entscheidungen in Deutschland?**
Als Frau, die ohne Gebärmutter auf die Welt gekommen ist, wird es in Deutschland bereits ein schweres Unterfangen eine Aussage über die eigenen Reproduktionsorgane zu erhalten. Nicht zuletzt wird von deutschen Gynäkologen die Aussage vertreten, dass es nicht wichtig ist, ob die Eierstöcke ihre Aufgabe erfüllen, solange keine Beschwerden bestehen.
Ebenso verhält es sich mit dem in Deutschland bereits etablierten Social freezing, d.h. dem Einfrieren der eigenen Eizellen aufgrund eines fehlenden Partners oder aus Karrieregründen. Auch hier erhält man als Frau ohne Uterus widersprüchliche Aussagen zur Zulässigkeit. Laut dem Embryonenschutzgesetz (s.o.) ist die Entnahme der Eizellen nicht explizit verboten, solange diese der gleichen Frau zurückgegeben werden können. Genau dies ist bei uns derzeit nicht der Fall. Im Hinblick auf die jüngsten medizinischen Fortschritte im Bereich der Gebärmuttertransplantation ist jedoch zu hoffen, dass genau dies in Zukunft möglich sein könnte. Worin besteht nun der Unterschied, ob die Eizellen aufgrund karrieretechnischer Gründe oder aufgrund von eventuellen medizinischen oder rechtlichen Fortschritten kryokonserviert werden?
Vor noch 5 Jahren erhielt man von allen konsultieren Ärzten die Aussage, dass die Gebärmuttertransplantation wohl nie möglich sein würde. Derzeit wurde sie in Schweden und Deutschland (Tübingen) erfolgreich durchgeführt und es resultieren gesunde Kinder. Social freezing ist für uns Frauen ohne Gebärmutter unter der Bedingung der Gebärmuttertransplantation möglich, jedoch dürfen diese Eizellen nicht ins Ausland transportiert werden. möglich. Anders formuliert ist es nach deutschem Gesetz nicht sittenwidrig zwei gesunde Frauen einer 6-stündigen Operation zu unterziehen, die Risiken birgt. Würde jedoch die gleiche Frau, die bereit ist ihren Uterus zu spenden, auch die Bereitschaft erklären das Kind auszutragen, dann wäre dies verboten. Wir bitten an dieser Stelle zu bedenken, ob es wirklich sinnvoll ist, Frauen in diesen Weg zu drängen um auf in Deutschland legalem Wege ein Kind zu bekommen oder ob es nicht doch besser wäre dem Vorbild der Niederlande, Griechenland, Dänemark, Irland oder Großbritannien zu folgen und die nichtkommerzielle Leihmutterschaft in Deutschland zu legalisieren.
Die Kosten für das Social freezing übernimmt generell nicht die Krankenkasse! Ebenso würden die Kosten bei einer gewünschten Befruchtung und Kryokonservierung nicht von der Krankenkasse getragen. Anders als bei Frauen, die im Rahmen einer künstlichen Befruchtung eine ICSI oder IVF Behandlung erhalten, bei der die Krankenkasse 50 % der Kosten übernimmt. Somit würden alle Kosten der Behandlung alleine getragen werden! Der Staat sollte sich daher aus derart intimen Angelegenheiten heraushalten. Jede Frau sollte frei selbst bestimmen können, ob sie diesen Weg gehen möchte.
**Wir fordern daher auch im Hinblick auf die in Deutschland niedrige Geburtenrate das Embryonenschutzgesetz der heutigen Zeit anzupassen und nicht 30 Jahre in der Vergangenheit zu leben.
Eizellspende und nichtkommerzielle Leihmutterschaft soll nach medizinischer Indikation legalisiert werden um die medizinischen Möglichkeiten in Deutschland nutzen zu können.**
**Join us: www.facebook.com/Reform.Embryonenschutzgesetz/ **
Vielen lieben Dank auch an Erika für das Veröffentlichen ihres YouTube Videos zum Thema Leihmutterschaft: www.youtube.com/watch?v=u



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