Region: Stuttgart
Erfolg
Verkehr

Appell an die Stadt Stuttgart: die Äffle & Pferdle-Ampel muss her!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Fritz Kuhn
12.200 Unterstützende 7.339 in Stuttgart

Der Petition wurde entsprochen

12.200 Unterstützende 7.339 in Stuttgart

Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Die Petition war erfolgreich!

Neuigkeit lesen

24.11.2017, 00:29

Hallole liebe Unterstützer!

Es bleibt dabei: Die Stadt Stuttgart will die vom Pferdle & Äffle-Club und den über 12.000 Unterstützern unserer Online-Petion geforderte Äffle & Pferdle-Fußgängerampel (vorerst) nicht verwirklichen. Die Frage nach möglichen Spielräumen für die Gestaltung von Sinnbildern war auch Thema beim Bund-Länder-Fachausschuss für die Straßenverkehrsordnung. Fazit: Die Verwendung anderer Sinnbilder für Fußgänger ist ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Die Städte, die bereits ein eigenes Fußgängerampel-Symbol haben (Mainz = Mainzelmännchen-Ampel, Augsburg = Kasperl-Ampel oder noch planen: Bamberg = Sams-Ampel, Plauen = Vater und Sohn-Ampel und Wesel = Esel-Ampel), machen sich also strafbar? Für eine Äffle & Pferdle-Ampel müsste die Straßenverkehrsordnung geändert bzw. erweitert werden. Die städtische Verkehrsbehörde kann also nichts tun und muss sich an die Vorgabe vom Verkehrsministerium bzw. der Straßenverkehrsordnung halten. Vorerst gibt es also leider keine Äffle & Pferdle-Ampel! So musste die städtische Verkehrsbehörde auch nicht die Augsburger Lösung prüfen (dort ist Rot das bekannte Symbol und nur Grün der Kasperl). Hier die offizielle Stellungnahme des Amts für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart in voller Länge:

"Das Verkehrsrecht sieht keine Möglichkeit vor, Ihren Vorschlag umzusetzen. Denn: Die Gestaltung von Lichtsignalanlagen ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) und der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) abschließend und bindend geregelt. Danach gelten klare Vorgaben, welche Symbole in Lichtsignalanlagen zu verwenden sind. Fußgänger-Lichtsignalanlagen müssen als wesentliches Element einen stehenden oder schreitenden Fußgänger zeigen. Technisch sind sie nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen zu planen und zu bauen. Diese sind Stand der Technik und damit verbindlich anzuwenden. Eine rechtskonforme Gestaltung ist nur dann gegeben, wenn die bundeseinheitlich festgelegten Verkehrszeichen und Sinnbilder verwendet werden.
Dennoch wurden Spielräume ausgelotet und mögliche Ausnahmegenehmigungen gesucht, sogar deutschlandweit. Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat im Mai 2017 beim Bund-Länder-Fachausschuss Straßenverkehrs-Ordnung (BLFA-StVO) Ihr Ansinnen angesprochen mit dem Ziel, im Austausch mit anderen Fachbehörden Rechtsklarheit zu schaffen. Dabei stellte sich heraus, dass die Verwendung anderer modifizierter Sinnbilder für Fußgänger nicht nur eine Abweichung von den RiLSA und der VwV-StVO darstellt, sondern einen Verstoß gegen die StVO selbst, da hier das Aussehen des Sinnbildes für Fußgänger zur Verwendung im Verkehrszeichen explizit vorgegeben ist. Somit ist klar: Weder die bundesgesetzliche Rechtslage noch landesrechtliche Regelungen lassen die Verwendung der Sinnbilder Äffle & Pferdle für Signalgeber von Fußgänger-Lichtsignalanlagen zu - auch nicht ausnahmsweise."

Überraschend erreichte uns die Meldung, dass in Ehingen Ende September 2017 eine Mainzelmännchen-Ampel installiert wurde, die laut Straßenverkehrsordnung auch nicht zulässig ist. Innerhalb weniger Wochen wurde die Stadt Ehingen vom Landesverkehrsministerium und dem zuständigen Regierungspräsidium Tübingen zurückgepfiffen. Sie musste die Mainzelmännchen-Ampel wieder abbauen. Das war, zumindest für kurze Zeit, mal ein positives Zeichen für alternative Ampelsymbole - auch in Baden-Württemberg. Schade, dass man das nicht als Chance sieht, um nach einer Lösung zu suchen! Wir vom Pferdle & Äffle-Club werden in Kürze eine Petition im Landtag Baden-Württemberg einreichen - mit der Frage: Warum sind alternative Ampelsymbole in anderen Bundesländern durch Sondergenehmigungen möglich - in Baden-Württemberg aber nicht? Auch bleiben wir mit den Verantwortlichen im Dialog, um sie doch noch umzustimmen! Das Bundesverkehrsministerium der neuen Bundesregierung werden wir fragen, was es zu alternativen Ampelsymbolen sagt!

Gruß, Klaus Winter vom Pferdle & Äffle-Club.


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