14. 06. 2020, 2:11
Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
13. 06. 2019, 14:10
Werte Mitzeichner,
die Rechtslage bezügliich der DSGVO ist nach wie vor schwammig bis unklar. Auch in anderen Bereichen dient diese Verordnung weniger dem Datenschutz der Bürger als der Bürokratie selbst. Eigentlich war es mein Wunsch die Unterschriften von Openpetition als Datei symbolisch dem Ausschuss zu übergeben. Diesem Wunsch wurde nicht entsprochen, auch die Möglichkeit direkt beim Land oder Bund zu zeichnen wurde uns verwehrt. Allerdings werde ich mit dem Ergebnis ab dem 18 einen Pressetermin vereinbahren und über das Ergebnis und die bisherigen Entwicklungen vor der Presse sprechen. Ich hoffe dazu einem politischen Ansprechpartner gewinnen zu können, bei dem ich dann mit Ihren Stimmen unserem Problem Nachdruck verleihen kann.
Mittlerweile sind die Aufträge im Toruismus und Marketing, bei Städten und Regionen sowie in der freien Berichterstattung um ca. 50% eingebrochen. Es ergingen zahlreiche Abmahnungen bezüglich der Thematik im Bereich der Fotografie bei vielen Unternehmen. Das Ausbleiben einer wirklich großen Abmahnwelle bedeutet aber keine Rechtssicherheit, und die gilt es zu erringen. Der Öffnungsparagraph muss genutzt werden um die unsinnige Reform weningstens in Teilen zu entschärfen. Heute würde ich mein Anliegen mit den nun 12 Monaten Erfahrung völlig anders und weit präziser formulieren. Ich bitte um Nachsicht, dass es damals vor Inkrafttreten nicht anders möglich war. Ich bedanke mich bei jedem Zeichner ganz besonders, denn Kunst und Bild sowie Zeitgeschehen und die Meinungsbildung sind weiter in Gefahr durch eine unsinnige Reform die in zu viele Bereiche eingreift und von Amateuren wie auch die Urheberrechtsreform nun über bestehende Rechte eingreift und diese aushebelt.
Drücken Sie uns am 18. Juni 2019 also die Daumen, auch wenn die Landesregierung eine Anerkennung der openPetition Unterschriften verweigert so habe ich eine zur Kenntnissnahme der zahlreichen Unterschriften dennoch erreicht und werde dies auch in einem Pressetermin ausdrücklich mitteilen. Die Petition im Bundestag wird sicherlich auch bald eine Rückmeldung geben und ich werde ebenfalls über den Stand berichten.
20. 03. 2019, 13:16
Stiller Protest gegen Artikel 13 am 21. März 2019: Petitionsplattform openPetition für 24 Stunden offline. #Savetheinternet
openPetition schließt sich dem Protest gegen Artikel 13 an und geht für 24 Stunden offline. Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform sieht vor, dass Plattformen wie openPetition, die von Nutzerinnen und Nutzern generierte Inhalte zur Verfügung stellen, für Verstöße gegen das Urheberrecht haften. Bisher haften Plattformen erst, wenn sie über einen Verstoß informiert werden und nichts dagegen unternehmen.
+ + + Jetzt openProtest teilen in den Sozialen Medien:
-> Facebook: www.facebook.com/openPetition/photos/a.305584669539756/2135969933167878
-> Twitter: twitter.com/oPetition/status/1108292958825132032
“Artikel 13 schadet der Freiheit jedes Einzelnen, die Informationsfreiheit wird eingeschränkt. Daher beteiligen wir uns an dem stillen Protest”, sagt openPetition-Gründer Jörg Mitzlaff. “Wir können nicht alles manuell überprüfen, eine hundertprozentige Sicherheit kann es nicht geben. Dadurch werden Organisationen wie openPetition angreifbar. Online-Plattformen droht Willkür und das schnelle Aus”, so Mitzlaff weiter.
Auf diese Gefahr will openPetition aufmerksam machen und sich dem Protest für ein freies Internet anschließen. Die Seite wird offline gehen um zu zeigen, wie stark digitale Bürgerbeteiligung durch Artikel 13 bedroht ist. openPetition ruft dazu auf, sich an den europaweiten Demonstrationen gegen die Reform am 23.03.2019 zu beteiligen.
Der Protest der Plattform richtet sich vor Allem gegen Artikel 13 der geplanten Reform: openPetition sowie andere Plattformen müssen dann, um den Urheberschutz sicherzustellen, Upload-Filter einrichten. Kritiker befürchten Zensur, da diese Filter zum Beispiel Satire, Ironie und Sarkasmus, aber auch Zitate nicht erkennen können. “Algorithmen sind fehleranfällig”, so Mitzlaff. “Der Upload-Filter entpuppt sich als teurer Maulkorb. Artikel 13 ist eine Gefahr für die digitale Demokratie”.
Vielen Dank!
Das openPetition-Team
01. 08. 2018, 2:17
Guten Tag werte Mitstreiter,
die Petition wird nach den Sitzungspausen von Landes- und Bundesregierung
den Verantwortlichen übergeben. Ich danke für die Unterstützung, denn "Auffassungen" von Ministerien die nicht einmal zuständig sind werden uns vor Abmahnungen nicht schützen. Leider ist dieser Fall bereits Dank der Untätigkeit der Regierung offenbar schon eingetreten.
Ich werde weiter auf dem Laufenden halten und bitte um etwas Geduld.
Gegen die Zensur einzutreten ist ein wichtiger Teil des demokratischen Grundverständnisses. Das KUG ist ausreichend und die Aussage der Landesregierungen "die Gerichte werden es klären" reicht in keinem Falle die Untätigkeit der Verantwortlichen zu entschuldigen.
25. 05. 2018, 14:50
Die Redaktion von openPetition hat nach Prüfung der Unterschriften ungültige entfernt. Damit möchten wir eine bestmögliche Qualität und Legitimität von Petitionen auf unserer Plattform sicherstellen. Fake-Unterschriften sind nicht rechtskonform und können zur Anzeige gebracht werden. Sie schaden sowohl dem Anliegen als auch demokratischer Teilhabe als solches.
24. 05. 2018, 17:53
Liebe Unterstützende,
morgen ist es soweit: Die DSGVO tritt in Kraft. Deswegen bitte ich heute nochmal alle bisherigen Unterstützenden um Mithilfe: Macht darauf aufmerksam! Zu wenige wissen über die Folgen von DSGVO. openPetition hat ein Bild auf Facebook veröffentlicht. So viele Menschen wie möglich sollen das teilen, um noch mehr Aufmerksamkeit und Druck zu erzeugen. Sie finden den Bildbeitrag auf der Facebook-Seite von openPetition oder direkt hier:
+++ Link zum Facebookpost: www.facebook.com/openPetition/photos/a.305584669539756.64361.305564092875147/1692298834201659
Jedes “Gefällt mir” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Das Video kann auch in Gruppen geteilt werden.
Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann gerne per Whatsapp oder E-Mail Freunde, Kollegen und die Familie auf die Petition hinweisen. Kurzlink: www.openpetition.de/!fotorechte
Herzlichen Dank für die Unterstützung!
Mit besten Grüßen
Dirk Jacobs
24. 04. 2018, 22:46
Österreich nimmt seine Rechte auf Landesregelungen wahr und zieht nach Schweden der DSVGO damit die Zähne.
Damit ist die Gleichbehandlung innerhalb der EU ebenfalls ausgehebelt und bedeutet für Unternehmer und Bildgeber in Österreich einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Die Bundesregierung und die Landespressegesetze der Länder müssen nun dahingehend angepasst werden.
Neue Begründung: Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind nicht in der Praxis umsetzbar, da es keinerlei (Ausnahme) Regelungen gibt, die etwa Pressefreiheit von nicht in institutionalisierten Medien tätigen Fotografen oder die Kunstfreiheit der Kunstfotografen oder die persönlichen Rechte selbst von Erstellern privater Handy-Aufnahme berücksichtigen und fotografische Aufnahmen als bildnerisches Einfrieren eines Momentes sehen.**
**Die Begründung diese Änderungen nicht rechtssicher zu machen, da es ja nicht umsetzbar ist schützt eben nicht vor den juristischen Folgen. Veranstaltungsfotografie etwa wird in der Zukunft nicht mehr möglich sein, da die DSVGO das bisherige Hausrecht der Veranstalter aushebelt. Diese waren bisher etwa über AGB oder Eintrittskarten und Aushänge auf der sicheren Seite.**
Die bisher geltenden Regelungen zu Bild-, Film- und Fotoaufnahmen haben ihre Berechtigung und weiterhin ihren Sinn. Es war auch hier die Bewertung des Motivs und die Wichtigkeit der Nachricht ausschlaggebend, ob ein Anspruch auf Löschung oder wie im DSVGO auf Schadenersatz besteht. Auch ein Bild eines Publikums etwa bleibt eine Aufnahme des Zeitgeschehens und das Individuum tritt doch bereits nach kurzer Zeit auch in Bekleidung und Stimmung weit hinter den Identitäten in der Gruppe zurück.
Das DSVGO verlangt aber auch Freigaben vorab von selbst nicht erkennbaren Personen. Also selbst die Behauptung, auf dem Bild gewesen zu sein, reicht, um hier die legale Fotografie selbst belebter Landschaft insgesamt unmöglich zu machen.
Anstatt die Verursacher und wirklichen Datenhändler mit diesem Gesetz zu erfassen, wird ein Bereich vernichtet, der für alle Generationen und auch für die Geschichte und die Dokumentation und das Verständnis alltäglichen Lebens wichtig ist, und in den Bereich der Illegalität gedrängt. Selbst der private Nutzer eines Mobiltelefones, der die Fotofunktion nutzt, ist ein Erfasser von Daten und den Motiven gegenüber zur Schadenersatz verpflichtet, oder bewegt sich am Rande des Bußgeldes durch sinnferne Änderungen des bestehenden Rechtes.
Insgesamt bedarf dieses Gesetz massiver Nachbesserungen in allen Bereichen und der Überprüfung auf Sinnfälligkeit oder gar der Aufhebung oder mindestens der Nichtanwendung und klaren Ausnahmen wie es in Schweden geschieht.
Schweden hat bereits erkannt, dass die Regelungen des DSVGO Freiheiten durch Androhung von Strafgeldern unsinnig einschränken, und Meinungsfreiheit verhindern. Auch ein Stimmungsbild einer Privatperson kann das Zeitgeschehen dockumentieren und der Meinungsbildung förderlich sein.
Bildaufnahmen wären nicht mehr legal möglich, da in der modernen Zeit schlicht viel in Socialmedia hochgeladen würde. Dieser Informationsgewinn des Internets etwa ginge komplett verloren, da selbst
die Urlaubsaufnahme ohne "Ausnahme per Gesetz" schlicht illegal wäre.
Schweden beruft sich auf das Verbot der Zensur in der Verfassung und wird Fotografien nicht unter das
DSVGO fallen lassen sondern hebt die eigene Verfassung über das von medienfernen Bürokraten zusammengeschraubte Datenschutzgesetz.
Auch sollte geprüft werden, wem ganz praktisch dieses Gesetz letztlich zu Gute kommt. Es rollt bereits eine Abmahnwelle von Anwälten, denen der anderweitige Brotwerwerb fehlt, auf Blogger, Seiten- und Shopbetreiber, Fotografen, Vereine, Schulen, Bildagenturen und Verlage zu, die unabsehbar und niemandem von Nutzen ist..**
**Datenschutz ist überaus wichtig, Rechte von Individuen gegenüber multinational operierenden Datenhändlern auch. Aber das darf nicht dazu führen, dass einem ganzen künstlerischen und journalistischen Bereich par ordre de mufti das Lebenslicht ausgeblasen wird.**
Österreich hat am 20.04.2018 der DSVGO die Zähne gezogen und zeitgleich den Abmahnvereinen die Geschäftsgrundlage entzogen, da es keine Schadenersatzforderungen mehr zuässt.
Infos: www.heise.de/newsticker/meldung/Keine-Strafen-Oesterreich-zieht-neuem-Datenschutz-die-Zaehne-4031217.html
Weitere Petition zu dem Thema die auch Fotografen und Seitenbetreiber betrifft:
www.openpetition.de/petition/online/mit-dsgvo-erleichterungen-fuer-kmu-nur-leistbares-fordern-sanktionsverzicht-kmuaufschrei
16. 04. 2018, 11:15
Liebe Unterstützende,
jetzt brauche ich Ihre Unterstützung! Zu wenige wissen über die Folgen von DSGVO. openPetition hat ein kurzes Video (Slideshow) zu unserer Petition auf Facebook veröffentlicht. So viele Menschen wie möglich sollen das teilen, um noch mehr Aufmerksamkeit und Druck zu erzeugen. Sie finden den Videobeitrag auf der Facebook-Seite von openPetition oder direkt hier:
+++ Link zum Facebookpost: www.facebook.com/openPetition/videos/1651059008325642/
Jedes “Gefällt mir” (Like), aber vor allem geteilte Inhalte (Shares) sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren. Das Video kann auch in Gruppen geteilt werden.
Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann gerne per Whatsapp oder E-Mail Freunde, Kollegen und die Familie auf die Petition hinweisen. Kurzlink: www.openpetition.de/!fotorechte
Herzlichen Dank für die Unterstützung!
Mit besten Grüßen
Dirk Jacobs
13. 04. 2018, 17:54
Überschrift verbessert
Neuer Titel: Aufhebung der Pressefreiheit! Gegen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografen, Agenturen, Kunst, Presse
06. 04. 2018, 14:07
Tippfehler
Neue Begründung: Die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind nicht in der Praxis umsetzbar, da es keinerlei (Ausnahme) Regelungen gibt, die etwa Pressefreiheit von nicht in institutionalisierten Medien tätigen Fotografen oder die Kunstfreiheit der Kunstfotografen oder die persönlichen Redchte Rechte selbst von Erstellern privater Handy-Aufnahme berücksichtigen und fotografische Aufnahmen als bildnerisches Einfrieren eines Momentes sehen.**
**Die Begründung diese Änderungen nicht rechtssicher zu machen, da es ja nicht umsetzbar ist schützt eben nicht vor den juristischen Folgen. Veranstaltungsfotografie etwa wird in der Zukunft nicht mehr möglich sein, da die DSVGO das bisherige Hausrecht der Veranstalter aushebelt. Diese waren bisher etwa über AGB oder Eintrittskarten und Aushänge auf der sicheren Seite.**
Die bisher geltenden Regelungen zu Bild-, Film- und Fotoaufnahmen haben ihre Berechtigung und weiterhin ihren Sinn. Es war auch hier die Bewertung des Motivs und die Wichtigkeit der Nachricht ausschlaggebend, ob ein Anspruch auf Löschung oder wie im DSVGO auf Schadenersatz besteht. Auch ein Bild eines Publikums etwa bleibt eine Aufnahme des Zeitgeschehens und das Individuum tritt doch bereits nach kurzer Zeit auch in Bekleidung und Stimmung weit hinter den Identitäten in der Gruppe zurück.
Das DSVGO verlangt aber auch Freigaben vorab von selbst nicht erkennbaren Personen. Also selbst die Behauptung, auf dem Bild gewesen zu sein, reicht, um hier die legale Fotografie selbst belebter Landschaft insgesamt unmöglich zu machen.
Es wird die Arbeit und das Recht, fotografisch tätig zu sein, all derjenigen eingeschränkt, die nicht in institutionalisierten Medien tätig sind.
* Fotografen
* Filmschaffende
* Presse
* Bildagenturen
* Journalisten
* Künstlern
* Unternehmen
* Vereinen
* Schulen
* Privatpersonen
massiv eingeschränkt.
Anstatt die Verursacher und wirklichen Datenhändler mit diesem Gesetz zu erfassen wird, ein Bereich vernichtet, der für alle Generationen und auch für die Geschichte und die Dokumentation und das das Verständnis alltäglichen Lebens wichtig ist, und in den Bereich der Illegalität gedrängt. Selbst der private Nutzer eines Mobiltelefones, der die Fotofunktion nutzt, ist ein Erfasser von Daten und den Motiven gegenüber zur Schadenersatz verpflichtet, oder bewegt sich am Rande des Bußgeldes durch sinnferne Änderungen des bestehenden Rechtes.
*Insgesamt bedarf dieses Gesetz massiver Nachbesserungen in allen Bereichen und der Überprüfung auf Sinnfälligkeit oder gar der Aufhebung oder mindestens der Nichtanwendung und klaren Ausnahmen wie es in Schweden geschieht.
Auch sollte geprüft werden, wem ganz praktisch dieses Gesetz letztlich zu Gute kommt. Es rollt bereits eine Abmahnwelle von Anwälten, denen der anderweitige Brotwerwerb fehlt, auf Blogger, Seiten- und Shopbetreiber, Fotografen, Vereine, Schulen Schulen, Bildagenturen und Verlage zu, die unabsehbar und niemandem von Nutzen ist..**
**Datenschutz ist überaus wichtig, Rechte von Individuen gegenüber multinational operierenden Datenhändlern auch. Aber das darf nicht dazu führen, dass einem ganzen künstlerischen und journalistischen Bereich par ordre de mufti das Lebenslicht ausgeblasen wird.**
Im Namen aller Unterzeichner/innen..