Region: Deitschlad
Bild der Petition Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten
Außenpolitik

Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
18. Deutscher Bundestag, Deutsche Bundesrgierung
13 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

13 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

01.04.2014, 15:42

Rechtschreibung
Neuer Petitionstext: Diese Petition richtet sich gegen den Kurs der Bundesregierung, die von der EU-Kommission am 06.03.2014 gegen Russland beschlossenen Sanktionen mitzutragen. Die EU- Kommission verhängte die Sanktionen wegen angeblicher Völkerrechtsverletzungen Russlands im Krimkonflikt. Tatsächlich sind die Sanktionen politisch motiviert.

Die Petenten fordern von der Bundesregierung:
- Entweder: Die Nichtanerkennung der Sanktionen gegen Russland.
- Oder: Ein aufrichtiges und konsequentes Verhalten der Bundesregierung bei der Sanktionierung von Menschen- und Völkerrechtsverletzungen. Dies zöge Sanktionen gegen andere Staaten nach sich.

Die Sanktionen gegen Russland sind unverhältnismäßig: Die Besetzung der Krim verlief friedlich. Das regionale Parlament und die Mehrheit der betroffenen Bevölkerung befürworten die russische Politik. Russland schützt einen seit 1997 gepachteten Hafen. Die EU und USA verfolgen genauso politische und wirtschaftliche Interessen in der Ukraine: Die angestrebte Abhängigkeit der Ukraine von westlichen Kreditgebern (z.B. IWF) und die Eingliederung der Ukraine in einen transatlantischen Binnenmarkt. Ziel ist, die westliche Wirtschaft stärken und die russische Wirtschaft nachhaltig zu schädigen. Wessen Motive sind ehrenwerter? Wieso reagiert man plötzlich jetzt mit Sanktionen? 2003 begingen die USA unter Beteiligung europäischer Staaten einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak. Er forderte zehntausende ziviler Opfer. Bis heute besetzen die USA Gebiete in diesem Staat. Die USA führen seit wenigen Jahren menschen- und völkerrechtswidrig einen Drohnenkrieg in afrikanischen Staaten. Sie betreiben völker- und menschenrechtswidrig geheime Gefangenlager mit sexuellem Missbrauch, Folter und willkürlicher Freiheitsberaubung. Nordamerikanische und britische Geheimdienste verletzten internationale Abkommen, millionenfach die Menschenrechte deutscher und europäischer Bürger und die Souveränität der BRD. Die Reaktion der deutschen Politik besteht nicht etwa in Sanktionen: Man weitet gar die Zusammenarbeit aus! Bis heute duldet die deutsche Außenpolitik die völkerrechtswidrige israelische Siedlungspolitik auf palästinensischem Hoheitsgebiet und eine menschenrechtsverletzende Blockade des Gazastreifens: Man spricht dem Staat Israel hierfür seine Unterstützung aus. Man reagiert nicht auf Menschenrechtsverletzungen in der VR China. Italien begeht, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, Seerechts- und Menschenrechtsverletzungen gegenüber afrikanischen Flüchtlingen. Angesichts dieser und vieler weiterer Fälle von Völkerrechts und Menschenrechtsverletzungen, die Deutschland bislang geduldet hat, erscheint den Petenten der Kurs der Bundesregierung nicht verhältnismäßig. Die Politik benutzt in ihren Augen Sanktionen als Mittel zur Durchsetzung unvertretbarer Interessen und instrumentalisiert Menschenrechte: So wie es im Kosovokonflikt und im Irakkrieg geschehen ist. Die Sanktionen gegen Russland schaden zudem unseren wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen. Die Völker werden radikalisiert und Ressentiments geschürt: Eine sachliche Diskussion ist nicht mehr möglich.

Die Petenten fordern die Bundesregierung daher auf:

1. Sich für die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland einzusetzen bzw. diese nicht anzuerkennen.

2. Hilfsweise fordern sie die Bundesregierung auf, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung Sanktionen gegen folgende Staaten zu verhängen:

a.) die VR China, bis dort Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, wirksamer Schutz des Eigentums gewährleistet werden, die Todesstrafe abgeschafft wird, und es einen effektiven und rechtsstaatlichen Rechtsschutz gibt,

b.) die USA, bis ein Datenschutzabkommen zustande gekommen ist, das die Grundrechte deutscher und europäischer Bürger in ausreichendem Maße schützt, der Drohnenkrieg in Afrika eingestellt oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt wird, die Gefangenenlager in Guantanamo und anderswo aufgelöst werden und der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag anerkannt wird,

c.) die Türkei, bis dieser Staat die Meinungs-, Presse- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ermöglicht,

d.) die Staaten Italien und Spanien, bis sie eine humane Asylpolitik betreiben,

e.) den Staat Israel, bis dieser seine umstrittene und völker- und menschenrechtverletzende Siedlungs- und Blockadepolitik im Gazastreifen beendet.

3. Sollte sich die Bundesregierung hiergegen aussprechen, so sollte sie so aufrichtig sein, in einer Stellungnahme vor dem 18. Deutschen Bundestag festzustellen: „Die 18. Deutsche Bundesregierung reagiert auf die Verletzung von Völkerrechts- und von Menschenrechten mit zweierlei Maß. Die Sanktionen gegen Russland dienen nicht der Ahndung von Völkerrechtsverletzungen. Sie haben politische Gründe. “

Die Petenten fordern den 18. Deutschen Bundestag auf, 1. die Nichtanerkennung der Sanktionen gegen Russland zu beschließen, 2. hilfsweise di


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