Reģions: Deitschlad
Petīcijas Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten attēls
Ārlietas

Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
18. Deutscher Bundestag, Deutsche Bundesrgierung
13 Atbalstošs

Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

13 Atbalstošs

Petīcijas iesniedzējs atsauca petīciju

  1. Sākās 2014
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Neizdevās

Diese Petition richtet sich gegen den Kurs der Bundesregierung, die von der EU-Kommission am 06.03.2014 gegen Russland beschlossenen Sanktionen mitzutragen. Die EU- Kommission verhängte die Sanktionen wegen angeblicher Völkerrechtsverletzungen Russlands im Krimkonflikt. Tatsächlich sind die Sanktionen politisch motiviert.

Die Petenten fordern von der Bundesregierung: - Entweder: Die Nichtanerkennung der Sanktionen gegen Russland. - Oder: Ein aufrichtiges und konsequentes Verhalten der Bundesregierung bei der Sanktionierung von Menschen- und Völkerrechtsverletzungen. Dies zöge Sanktionen gegen andere Staaten nach sich.

Die Sanktionen gegen Russland sind unverhältnismäßig: Die Besetzung der Krim verlief friedlich. Das regionale Parlament und die Mehrheit der betroffenen Bevölkerung befürworten die russische Politik. Russland schützt einen seit 1997 gepachteten Hafen. Die EU und USA verfolgen genauso politische und wirtschaftliche Interessen in der Ukraine: Die angestrebte Abhängigkeit der Ukraine von westlichen Kreditgebern (z.B. IWF) und die Eingliederung der Ukraine in einen transatlantischen Binnenmarkt. Ziel ist, die westliche Wirtschaft stärken und die russische Wirtschaft nachhaltig zu schädigen. Wessen Motive sind ehrenwerter? Wieso reagiert man plötzlich jetzt mit Sanktionen? 2003 begingen die USA unter Beteiligung europäischer Staaten einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak. Er forderte zehntausende ziviler Opfer. Bis heute besetzen die USA Gebiete in diesem Staat. Die USA führen seit wenigen Jahren menschen- und völkerrechtswidrig einen Drohnenkrieg in afrikanischen Staaten. Sie betreiben völker- und menschenrechtswidrig geheime Gefangenlager mit sexuellem Missbrauch, Folter und willkürlicher Freiheitsberaubung. Nordamerikanische und britische Geheimdienste verletzten internationale Abkommen, millionenfach die Menschenrechte deutscher und europäischer Bürger und die Souveränität der BRD. Die Reaktion der deutschen Politik besteht nicht etwa in Sanktionen: Man weitet gar die Zusammenarbeit aus! Bis heute duldet die deutsche Außenpolitik die völkerrechtswidrige israelische Siedlungspolitik auf palästinensischem Hoheitsgebiet und eine menschenrechtsverletzende Blockade des Gazastreifens: Man spricht dem Staat Israel hierfür seine Unterstützung aus. Man reagiert nicht auf Menschenrechtsverletzungen in der VR China. Italien begeht, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, Seerechts- und Menschenrechtsverletzungen gegenüber afrikanischen Flüchtlingen. Angesichts dieser und vieler weiterer Fälle von Völkerrechts und Menschenrechtsverletzungen, die Deutschland bislang geduldet hat, erscheint den Petenten der Kurs der Bundesregierung nicht verhältnismäßig. Die Politik benutzt in ihren Augen Sanktionen als Mittel zur Durchsetzung unvertretbarer Interessen und instrumentalisiert Menschenrechte: So wie es im Kosovokonflikt und im Irakkrieg geschehen ist. Die Sanktionen gegen Russland schaden zudem unseren wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen. Die Völker werden radikalisiert und Ressentiments geschürt: Eine sachliche Diskussion ist nicht mehr möglich.

Die Petenten fordern die Bundesregierung daher auf:

  1. Sich für die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland einzusetzen bzw. diese nicht anzuerkennen.

  2. Hilfsweise fordern sie die Bundesregierung auf, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung Sanktionen gegen folgende Staaten zu verhängen:

a.) die VR China, bis dort Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, wirksamer Schutz des Eigentums gewährleistet werden, die Todesstrafe abgeschafft wird, und es einen effektiven und rechtsstaatlichen Rechtsschutz gibt,

b.) die USA, bis ein Datenschutzabkommen zustande gekommen ist, das die Grundrechte deutscher und europäischer Bürger in ausreichendem Maße schützt, der Drohnenkrieg in Afrika eingestellt oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt wird, die Gefangenenlager in Guantanamo und anderswo aufgelöst werden und der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag anerkannt wird,

c.) die Türkei, bis dieser Staat die Meinungs-, Presse- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ermöglicht,

d.) die Staaten Italien und Spanien, bis sie eine humane Asylpolitik betreiben,

e.) den Staat Israel, bis dieser seine umstrittene und völker- und menschenrechtverletzende Siedlungs- und Blockadepolitik im Gazastreifen beendet.

  1. Sollte sich die Bundesregierung hiergegen aussprechen, so sollte sie so aufrichtig sein, in einer Stellungnahme vor dem 18. Deutschen Bundestag festzustellen: „Die 18. Deutsche Bundesregierung reagiert auf die Verletzung von Völkerrechts- und von Menschenrechten mit zweierlei Maß. Die Sanktionen gegen Russland dienen nicht der Ahndung von Völkerrechtsverletzungen. Sie haben politische Gründe. “

Pamatojums

Begründung: 1. Die Sanktionen gegen Russland für sein Verhalten im Krimkonflikt stehen in keinem Verhältnis Menschenrechtsverletzungen, die zur Zeit von anderen Staaten begannen und de größtenteils geduldet und nicht sanktioniert werden. 2. Sie schaden den wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen zwischen der EU und Russland. Sie bedienen Ressentiments und Vorbehalte. Die Deutsche Bundesregierung sollte nicht mit zweierlei Maß messen, sondern konsequent sein. Wenn sie dies nicht sein möchte, so sollte sie wenigstens so aufrichtig sein, dies in einer öffentlichkeitswirksamen Weise kundzugeben. Als Beispiel für gegenwärtige Völker- und Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten seien aufgeführt: 1. Die Volksrepublik China erkennt die autonome Region Tibet bis heute nicht an. Ihre Regierung begeht an ihrem eigenen Volk Menschenrechtsverletzungen in Form willkürlicher Freiheitsentziehung, Festhalten an der Todesstrafe, Enteignung und Zensur. 2. Auch die Türkei missachtet zunehmend die Menschenrechte auf Meinungs-, Informations- und Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit. 3. Die USA führten unter der Beteiligung Großbritanniens 2003 einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak und besetzen bis heute Gebiete dieses Staates. Die USA unterhalten ferner geheime Gefangenlager, in denen bis heute Menschenrechtsverletzungen wie Freiheitsberaubung, Folter und sexuelle Misshandlung begannen werden, ohne dass dies durch geltendes Völkerrecht oder Gerichtsurteile gedeckt wäre. Infolge des von den USA völkerrechtswidrig geführten Drohnenkriegs wurden mehr als 1000 Staatsbürger afrikanischer Staaten hingerichtet oder getötet, ohne dass es zuvor einen rechtstaatlichen Prozess und Verurteilung gegeben hatte. Die Geheimdienste der Staaten Frankreich, Großbritannien und USA missachten unter Verstoß gegen das Völkerrecht, internationale Abkommen, Menschenrecht, Europarecht und Grund- und Menschenrechte das Persönlichkeitsrecht, das Immaterialgüterrecht, das Recht auf Telekommunikations- und Briefgeheimnis, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Eigentumsfreiheit. Betroffen sind hiervon mehr als 80 Millionen deutscher Staatsbürger und eine noch größere Zahl europäischer Staatsbürger. Zudem erkennen die USA bis heute nicht den internationalen Gerichtshof für Menschenrechtsverletzungen in Den Haag an. 4. Palästina begeht durch die Nichtanerkennung des Staates Israel Völkerrechtsverletzungen. 5. Doch auch Israel begeht seinerseits Völker- Menschenrechtsverletzungen, indem es seit Jahren durch Ausweitung des umstrittenen Siedlungsbaus auf palästinensischem Gebiet völkerrechtswidrig die territoriale Integrität Palästinas verletzt und zugleich infolge der Blockade des Gazastreifens die Grund- und Menschenrechte mehrerer hundert palästinensischer Staatsbürger auf einen menschenwürdiges Dasein verletzt. Darunter das Rechte auf eine ausreichend Ernährung, eine ausreichende und funktionierende Trinkwasserversorgung, eine funktionierende Infrastruktur, sowie die Rechte auf Frieden, Freiheit, Freizügigkeit und Sicherheit. 6. Der europäische Staat Italien missachtet unter Verstoß gegen Menschenrechte und internationales Seerecht das Recht afrikanischer Flüchtlinge. Unter Androhung und Anwendung von Waffengewalt hindert man in Seenot geratene Schiffe, auf denen sich mögliche Flüchtlinge befinden an dem Anlaufen von Häfen hindern und verweigert teilweise sogar den Passagieren auf den Schiffen dringend notwendige medizinische Versorgung. 7. Nur auf eine solche öffentlichkeitswirksame Weise lässt sich in den Augen der Petenten die Aufrichtigkeit der deutschen Außenpolitik wiederherstellen und der Gefahr wachsender Ressentiments und Vorbehalte gegen Russland, seine Außenpolitik und nicht zuletzt gegen seine Bevölkerung, die von einer radikalen Berichterstattung und unverhältnismäßigen Politik gefördert werden, begegnen.

Paldies par atbalstu

Saite uz petīciju

Attēls ar QR kodu

Noplēšama lapiņa ar QR kodu

lejupielādēt (PDF)

Jaunumi

Debates

Pagaidām nav PAR argumentu.

Pagaidām nav PRET argumentu.

Palīdziet stiprināt pilsoņu līdzdalību. Mēs vēlamies padarīt jūsu bažas dzirdamas un palikt neatkarīgiem.

Veiciniet tūlīt