Region: Deitschlad
Bild der Petition Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten
Außenpolitik

Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
18. Deutscher Bundestag, Deutsche Bundesrgierung

13 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

13 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

20.01.2015, 02:10

Ich danke allen Unterstützern dieser Petition. Für die Unterschriften und für das Teilen und Werbung hierfür. Leider ist offensichtlich, dass die Zahl der anvisierten Unterstützer nicht erreicht worden ist und nicht erreicht werden kann und die Zeichnungsfrist abgelaufen ist. Die Petition wird nicht erfolgreich sein, weswegen ich mich entschieden habe, sie zurückzuziehen.


01.04.2014, 15:57

Überschrift
Neuer Titel: Aufhebung der Sanklionen Sanktionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten


01.04.2014, 15:42

Rechtschreibung
Neuer Petitionstext: Diese Petition richtet sich gegen den Kurs der Bundesregierung, die von der EU-Kommission am 06.03.2014 gegen Russland beschlossenen Sanktionen mitzutragen. Die EU- Kommission verhängte die Sanktionen wegen angeblicher Völkerrechtsverletzungen Russlands im Krimkonflikt. Tatsächlich sind die Sanktionen politisch motiviert.

Die Petenten fordern von der Bundesregierung:
- Entweder: Die Nichtanerkennung der Sanktionen gegen Russland.
- Oder: Ein aufrichtiges und konsequentes Verhalten der Bundesregierung bei der Sanktionierung von Menschen- und Völkerrechtsverletzungen. Dies zöge Sanktionen gegen andere Staaten nach sich.

Die Sanktionen gegen Russland sind unverhältnismäßig: Die Besetzung der Krim verlief friedlich. Das regionale Parlament und die Mehrheit der betroffenen Bevölkerung befürworten die russische Politik. Russland schützt einen seit 1997 gepachteten Hafen. Die EU und USA verfolgen genauso politische und wirtschaftliche Interessen in der Ukraine: Die angestrebte Abhängigkeit der Ukraine von westlichen Kreditgebern (z.B. IWF) und die Eingliederung der Ukraine in einen transatlantischen Binnenmarkt. Ziel ist, die westliche Wirtschaft stärken und die russische Wirtschaft nachhaltig zu schädigen. Wessen Motive sind ehrenwerter? Wieso reagiert man plötzlich jetzt mit Sanktionen? 2003 begingen die USA unter Beteiligung europäischer Staaten einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak. Er forderte zehntausende ziviler Opfer. Bis heute besetzen die USA Gebiete in diesem Staat. Die USA führen seit wenigen Jahren menschen- und völkerrechtswidrig einen Drohnenkrieg in afrikanischen Staaten. Sie betreiben völker- und menschenrechtswidrig geheime Gefangenlager mit sexuellem Missbrauch, Folter und willkürlicher Freiheitsberaubung. Nordamerikanische und britische Geheimdienste verletzten internationale Abkommen, millionenfach die Menschenrechte deutscher und europäischer Bürger und die Souveränität der BRD. Die Reaktion der deutschen Politik besteht nicht etwa in Sanktionen: Man weitet gar die Zusammenarbeit aus! Bis heute duldet die deutsche Außenpolitik die völkerrechtswidrige israelische Siedlungspolitik auf palästinensischem Hoheitsgebiet und eine menschenrechtsverletzende Blockade des Gazastreifens: Man spricht dem Staat Israel hierfür seine Unterstützung aus. Man reagiert nicht auf Menschenrechtsverletzungen in der VR China. Italien begeht, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, Seerechts- und Menschenrechtsverletzungen gegenüber afrikanischen Flüchtlingen. Angesichts dieser und vieler weiterer Fälle von Völkerrechts und Menschenrechtsverletzungen, die Deutschland bislang geduldet hat, erscheint den Petenten der Kurs der Bundesregierung nicht verhältnismäßig. Die Politik benutzt in ihren Augen Sanktionen als Mittel zur Durchsetzung unvertretbarer Interessen und instrumentalisiert Menschenrechte: So wie es im Kosovokonflikt und im Irakkrieg geschehen ist. Die Sanktionen gegen Russland schaden zudem unseren wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen. Die Völker werden radikalisiert und Ressentiments geschürt: Eine sachliche Diskussion ist nicht mehr möglich.

Die Petenten fordern die Bundesregierung daher auf:

1. Sich für die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland einzusetzen bzw. diese nicht anzuerkennen.

2. Hilfsweise fordern sie die Bundesregierung auf, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung Sanktionen gegen folgende Staaten zu verhängen:

a.) die VR China, bis dort Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, wirksamer Schutz des Eigentums gewährleistet werden, die Todesstrafe abgeschafft wird, und es einen effektiven und rechtsstaatlichen Rechtsschutz gibt,

b.) die USA, bis ein Datenschutzabkommen zustande gekommen ist, das die Grundrechte deutscher und europäischer Bürger in ausreichendem Maße schützt, der Drohnenkrieg in Afrika eingestellt oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt wird, die Gefangenenlager in Guantanamo und anderswo aufgelöst werden und der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag anerkannt wird,

c.) die Türkei, bis dieser Staat die Meinungs-, Presse- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ermöglicht,

d.) die Staaten Italien und Spanien, bis sie eine humane Asylpolitik betreiben,

e.) den Staat Israel, bis dieser seine umstrittene und völker- und menschenrechtverletzende Siedlungs- und Blockadepolitik im Gazastreifen beendet.

3. Sollte sich die Bundesregierung hiergegen aussprechen, so sollte sie so aufrichtig sein, in einer Stellungnahme vor dem 18. Deutschen Bundestag festzustellen: „Die 18. Deutsche Bundesregierung reagiert auf die Verletzung von Völkerrechts- und von Menschenrechten mit zweierlei Maß. Die Sanktionen gegen Russland dienen nicht der Ahndung von Völkerrechtsverletzungen. Sie haben politische Gründe. “

Die Petenten fordern den 18. Deutschen Bundestag auf, 1. die Nichtanerkennung der Sanktionen gegen Russland zu beschließen, 2. hilfsweise di


01.04.2014, 15:29

Rechtschreibung
Neue Begründung: Begründung:
1. Die Sanktionen gegen Russland für sein Verhalten im Krimkonflikt stehen in keinem Verhältnis Menschenrechtsverletzungen, die zur Zeit von anderen Staaten begannen und de größtenteils geduldet und nicht sanktioniert werden.
2. Sie schaden den wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen zwischen der EU und Russland. Sie bedienen Ressentiments und Vorbehalte. Die Deutsche Bundesregierung sollte nicht mit zweierlei Maß messen, sondern konsequent sein. Wenn sie dies nicht sein möchte, so sollte sie wenigstens so aufrichtig sein, dies in einer öffentlichkeitswirksamen Weise kundzugeben.
Als Beispiel für gegenwärtige Völker- und Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten seien aufgeführt:
1. Die Volksrepublik China erkennt die autonome Region Tibet bis heute nicht an. Ihre Regierung begeht an ihrem eigenen Volk Menschenrechtsverletzungen in Form willkürlicher Freiheitsentziehung, Festhalten an der Todesstrafe, Enteignung und Zensur.
2. Auch die Türkei missachtet zunehmend die Menschenrechte auf Meinungs-, Informations- und Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
3. Die USA führten unter der Beteiligung Großbritanniens 2003 einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak und besetzen bis heute Gebiete dieses Staates. Die USA unterhalten ferner geheime Gefangenlager, in denen bis heute Menschenrechtsverletzungen wie Freiheitsberaubung, Folter und sexuelle Misshandlung begannen werden, ohne dass dies durch geltendes Völkerrecht oder Gerichtsurteile gedeckt wäre. Infolge des von den USA völkerrechtswidrig geführten Drohnenkriegs wurden mehr als 1000 Staatsbürger afrikanischer Staaten hingerichtet oder getötet, ohne dass es zuvor einen rechtstaatlichen Prozess und Verurteilung gegeben hatte. Die Geheimdienste der Staaten Frankreich, Großbritannien und USA missachten unter Verstoß gegen das Völkerrecht, internationale Abkommen, Menschenrecht, Europarecht und Grund- und Menschenrechte das Persönlichkeitsrecht, das Immaterialgüterrecht, das Recht auf Telekommunikations- und Briefgeheimnis, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Eigentumsfreiheit. Betroffen sind hiervon mehr als 80 Millionen deutscher Staatsbürger und eine noch größere Zahl europäischer Staatsbürger. Zudem erkennen die USA bis heute weder nicht den internationalen Gerichtshof für Menschenrechtsverletzungen in Den Haag an.
4. Palästina begeht durch die Nichtanerkennung des Staates Israel Völkerrechtsverletzungen.
5. Doch auch Israel begeht seinerseits Völker- Menschenrechtsverletzungen, indem es seit Jahren durch Ausweitung des umstrittenen Siedlungsbaus auf palästinensischem Gebiet völkerrechtswidrig die territoriale Integrität Palästinas verletzt und zugleich infolge der Blockade des Gazastreifens die Grund- und Menschenrechte mehrerer hundert palästinensischer Staatsbürger auf einen menschenwürdiges Dasein verletzt. Darunter das Rechte auf eine ausreichend Ernährung, eine ausreichende und funktionierende Trinkwasserversorgung, eine funktionierende Infrastruktur, sowie die Rechte auf Frieden, Freiheit, Freizügigkeit und Sicherheit.
6. Der europäische Staat Italien missachtet unter Verstoß gegen Menschenrechte und internationales Seerecht das Recht afrikanischer Flüchtlinge. Unter Androhung und Anwendung von Waffengewalt hindert man in Seenot geratene Schiffe, auf denen sich mögliche Flüchtlinge befinden an dem Anlaufen von Häfen hindern und verweigert teilweise sogar den Passagieren auf den Schiffen dringend notwendige medizinische Versorgung.
7. Nur auf eine solche öffentlichkeitswirksame Weise lässt sich in den Augen der Petenten die Aufrichtigkeit der deutschen Außenpolitik wiederherstellen und der Gefahr wachsender Ressentiments und Vorbehalte gegen Russland, seine Außenpolitik und nicht zuletzt gegen seine Bevölkerung, die von einer radikalen Berichterstattung und unverhältnismäßigen Politik gefördert werden, begegnen.


01.04.2014, 15:17

Rechtschreibung
Neuer Petitionstext: Diese Petition richtet sich gegen den Kurs der Bundesregierung, die von der EU-Kommission am 06.03.2014 gegen Russland beschlossenen Sanktionen mitzutragen. Die EU- Kommission verhängte die Sanktionen wegen angeblicher Völkerrechtsverletzungen Russlands im Krimkonflikt. Tatsächlich sind die Sanktionen politisch motiviert.

Die Petenten fordern von der Bundesregierung:
- Entweder: Die Nichtanerkennung der Sanktionen gegen Russland.
- Oder: Ein aufrichtiges und konsequentes Verhalten der Bundesregierung bei der Sanktionierung von Menschen- und Völkerrechtsverletzungen. Dies zöge Sanktionen gegen andere Staaten nach sich.

Die Sanktionen gegen Russland sind unverhältnismäßig: Die Besetzung der Krim verlief friedlich. Das regionale Parlament und die Mehrheit der betroffenen Bevölkerung befürworten die russische Politik. Russland schützt einen seit 1997 gepachteten Hafen. Die EU und USA verfolgen genauso politische und wirtschaftliche Interessen in der Ukraine: Die angestrebte Abhängigkeit der Ukraine von westlichen Kreditgebern (z.B. IWF) und die Eingliederung der Ukraine in einen transatlantischen Binnenmarkt. Ziel ist, die westliche Wirtschaft stärken und die russische Wirtschaft nachhaltig zu schädigen. Wessen Motive sind ehrenwerter? Wieso reagiert man plötzlich jetzt mit Sanktionen? 2003 begingen die USA unter Beteiligung europäischer Staaten einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak. Er forderte zehntausende ziviler Opfer. Bis heute besetzen die USA Gebiete in diesem Staat. Die USA führen seit wenigen Jahren menschen- und völkerrechtswidrig einen Drohnenkrieg in afrikanischen Staaten. Sie betreiben völker- und menschenrechtswidrig geheime Gefangenlager mit sexuellem Missbrauch, Folter und willkürlicher Freiheitsberaubung. Nordamerikanische und britische Geheimdienste verletzten internationale Abkommen, millionenfach die Menschenrechte deutscher und europäischer Bürger und die Souveränität der BRD. Die Reaktion der deutschen Politik besteht nicht etwa in Sanktionen: Man weitet gar die Zusammenarbeit aus! Bis heute duldet die deutsche Außenpolitik die völkerrechtswidrige israelische Siedlungspolitik auf palästinensischem Hoheitsgebiet und eine menschenrechtsverletzende Blockade des Gazastreifens: Man spricht dem Staat Israel hierfür seine Unterstützung aus. Man reagiert nicht auf Menschenrechtsverletzungen in der VR China. Italien begeht, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, Seerechts- und Menschenrechtsverletzungen gegenüber afrikanischen Flüchtlingen. Angesichts dieser und vieler weiterer Fälle von Völkerrechts und Menschenrechtsverletzungen, die Deutschland bislang geduldet hat, erscheint den Petenten der Kurs der Bundesregierung nicht verhältnismäßig. Die Politik benutzt in ihren Augen Sanktionen als Mittel zur Durchsetzung unvertretbarer Interessen und instrumentalisiert Menschenrechte: So wie es im Kosovokonflikt und im Irakkrieg geschehen ist. Die Sanktionen gegen Russland schaden zudem unseren wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen. Die Völker werden radikalisiert und Ressentiments geschürt: Eine sachliche Diskussion ist nicht mehr möglich.

Die Petenten fordern die Bundesregierung daher auf:

1. Sich für die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland einzusetzen bzw. diese nicht anzuerkennen.

2. Hilfsweise fordern sie die Bundesregierung auf, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung Sanktionen gegen folgende Staaten zu verhängen:

a.) die VR China, bis dort Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, wirksamer Schutz des Eigentums gewährleistet werden, die Todesstrafe abgeschafft wird, und es einen effektiven und rechtsstaatlichen Rechtsschutz gibt,

b.) die USA, bis ein Datenschutzabkommen Zustande zustande gekommen ist, das die Grundrechte deutscher und europäischer Bürger in ausreichendem Maße schützt, der Drohnenkrieg in Afrika eingestellt oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt wird, die Gefangenenlager in Guantanamo und anderswo aufgelöst werden und der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag anerkannt wird,

c.) die Türkei, bis dieser Staat die Meinungs-, Presse- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ermöglicht,

d.) die Staaten Italien und Spanien, bis sie eine humane Asylpolitik betreiben,

e.) den Staat Israel, bis diese dieser seine umstrittene und völker- und menschenrechtverletzende Siedlungs- und Blockadepolitik im Gazastreifen beendet.

3. Sollte sich die Bundesregierung hiergegen aussprechen, so sollte sie so aufrichtig sein, in einer Stellungnahme vor dem 18. Deutschen Bundestag festzustellen: „Die 18. Deutsche Bundesregierung reagiert auf die Verletzung von Völkerrechts- und von Menschenrechten mit zweierlei Maß. Die Sanktionen gegen Russland dienen nicht der Ahndung von Völkerrechtsverletzungen. Sie haben politische Gründe. “

Die Petenten fordern den 18. Deutschen Bundestag auf, 1. die Nichtanerkennung der Sanktionen gegen Russland zu beschließen, 2. hilfsweise die o.g. Sankt di


01.04.2014, 15:11

Rechtschreibung
Neuer Petitionstext: Diese Petition richtet sich gegen den Kurs der Bundesregierung, die von der EU-Kommission am 06.03.2014 gegen Russland beschlossenen Sanktionen mitzutragen. Die EU- Kommission verhängte die Sanktionen wegen angeblicher Völkerrechtsverletzungen Russlands im Krimkonflikt. Tatsächlich sind die Sanktionen politisch motiviert.

Die Petenten fordern von der Bundesregierung:
- Entweder: Die Nichtanerkennung der Sanktionen gegen Russland.
- Oder: Ein aufrichtiges und konsequentes Verhalten der Bundesregierung bei der Sanktionierung von Menschen- und Völkerrechtsverletzungen. Dies zöge Sanktionen gegen andere Staaten nach sich.

Die Sanktionen gegen Russland sind unverhältnismäßig: Die Besetzung der Krim verlief friedlich. Das regionale Parlament und die Mehrheit der betroffenen Bevölkerung befürworten die russische Politik. Russland schützt einen seit 1997 gepachteten Hafen. Die EU und USA verfolgen genauso politische und wirtschaftliche Interessen in der Ukraine: Die angestrebte Abhängigkeit der Ukraine von westlichen Kreditgebern (z.B. IWF) und die Eingliederung der Ukraine in einen transatlantischen Binnenmarkt. Ziel ist, die westliche Wirtschaft stärken und die russische Wirtschaft nachhaltig zu schädigen. Wessen Motive sind ehrenwerter? Wieso reagiert man plötzlich jetzt mit Sanktionen? 2003 begingen die USA unter Beteiligung europäischer Staaten einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak. Er forderte zehntausende ziviler Opfer. Bis heute besetzen die USA Gebiete in diesem Staat. Die USA führen seit wenigen Jahren menschen- und völkerrechtswidrig einen Drohnenkrieg in afrikanischen Staaten. Sie betreiben völker- und menschenrechtswidrig geheime Gefangenlager mit sexuellem Missbrauch, Folter und willkürlicher Freiheitsberaubung. Nordamerikanische und britische Geheimdienste verletzten internationale Abkommen, millionenfach die Menschenrechte deutscher und europäischer Bürger und die Souveränität der BRD. Die Reaktion der deutschen Politik besteht nicht etwa in Sanktionen: Man weitet gar die Zusammenarbeit aus! Bis heute duldet die deutsche Außenpolitik die völkerrechtswidrige israelische Siedlungspolitik auf palästinensischem Hoheitsgebiet und eine menschenrechtsverletzende Blockade des Gazastreifens: Man spricht dem Staat Israel hierfür seine Unterstützung aus. Man reagiert nicht auf Menschenrechtsverletzungen in der VR China. Italien begeht, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, Seerechts- und Menschenrechtsverletzungen gegenüber afrikanischen Flüchtlingen. Angesichts dieser und vieler weiterer Fälle von Völkerrechts und Menschenrechtsverletzungen, die Deutschland bislang geduldet hat, erscheint den Petenten der Kurs der Bundesregierung nicht verhältnismäßig. Die Politik benutzt in ihren Augen Sanktionen als Mittel zur Durchsetzung unvertretbarer Interessen und instrumentalisiert Menschenrechte: So wie es im Kosovokonflikt und im Irakkrieg geschehen ist. Die Sanktionen gegen Russland schaden zudem unseren wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen. Die Völker werden radikalisiert und Ressentiments geschürt: Eine sachliche Diskussion ist nicht mehr möglich.

Die Petenten fordern die Bundesregierung daher auf:

1. Sich für die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland einzusetzen bzw. diese nicht anzuerkennen.

2. Hilfsweise fordern sie die Bundesregierung auf, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung Sanktionen gegen folgende Staaten zu verhängen:

a.) die VR China, bis dort Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, wirksamer Schutz des Eigentums gewährleistet werden, die Todesstrafe abgeschafft wird, und es einen effektiven und rechtsstaatlichen Rechtsschutz gibt,

b.) die USA, bis ein Datenschutzabkommen Zustande gekommen ist, das die Grundrechte deutscher und europäischer Bürger in ausreichendem Maße schützt, der Drohnenkrieg in Afrika eingestellt oder rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt wird, die Gefangenenlager in Guantanamo und anderswo aufgelöst werden und der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag anerkannt wird,

c.) die Türkei, bis dieser die Meinungs-, Presse- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ermöglicht,

d.) die Staaten Italien und Spanien, bis sie eine humane Asylpolitik betreiben,

e.) den Staat Israel, bis diese seine umstrittene und völker- und menschenrechtverletzende Siedlungs- und Blockadepolitik im Gazastreifen beendet.

3. Sollte sich die Bundesregierung hiergegen aussprechen, so sollte sie so aufrichtig sein, in einer Stellungnahme vor dem 18. Deutschen Bundestag festzustellen: „Die 18. Deutsche Bundesregierung reagiert auf die Verletzung von Völkerrechts- und von Menschenrechten mit zweierlei Maß. Die Sanktionen gegen Russland dienen nicht der Ahndung von Völkerrechtsverletzungen. Sie haben politische Gründe. “

Die Petenten fordern den 18. Deutschen Bundestag auf, 1. die Nichtanerkennung der Sanktionen gegen Russland zu beschließen, 2. hilfsweise die o.g. Sankt


01.04.2014, 15:11

Rechtschreibung, Grammatik
Neue Begründung: Begründung:
1. Die Sanktionen gegen Russland für sein Verhalten im Krimkonflikt stehen in keinem Verhältnis Menschenrechtsverletzungen, die zur Zeit von anderen Staaten begannen und de größtenteils geduldet und nicht sanktioniert werden.
2. Sie schaden den wirtschaftlichen und diplomatische diplomatischen Beziehungen zwischen der EU und Russland und Russland. Sie bedienen Ressentiments und Vorbehalte. Der 18. Die Deutsche Bundestag Bundesregierung sollte nicht mit zweierlei Maß messen, sondern konsequent sein, oder wenn er sein. Wenn sie dies nicht sein möchte, so sollte sie wenigstens so aufrichtig sein, dies in einem Beschluss öffentlichkeitswirksam feststellen zu lassen.
einer öffentlichkeitswirksamen Weise kundzugeben.
Als Beispieel Beispiel für gegenwärtige Völker- und Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten seien aufgeführt:
1. Die Volksrepublik China erkennt die autonome Region Tibet bis heute nicht an. Ihre Regierung begeht an ihrem eigenen Volk Menschenrechtsverletzungen in Form willkürlicher Freiheitsentziehung, Festhalten an der Todestrafe, Todesstrafe, Enteignung und Zensur.
2. Auch die Türkei missachtet zunehmend die Menschenrechte auf Meinungs-, Informatios- Informations- und Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.
3. Die USA führten unter der Beteiligung Großbritanniens 2003 einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak und besetzen bis heute Gebiete dieses Staates. Die USA unterhalten ferner geheime Gefangenlager, in denen bis heute Menschenrechtsverletzungen wie Freiheitsberaubung, Folter und sexuelle Misshandlung begannen werden, ohne dass dies durch geltendes Völkerrecht oder Gerichtsurteile gedeckt wäre. Infolge des von den USA völkerrechtswidrig geführten Drohnenkriegs wurden mehr als 1000 Staatsbürger afrikanischer Staaten hingerichtet oder getötet, ohne dass es zuvor einen rechtstaatlichen Prozess und Verurteilung gegeben hatte. Die Geheimdienste der Staaten Frankreich, Großbritannien und USA missachten unter Verstoß gegen das Völkerrecht, internationale Abkommen, Menschenrecht, Europarecht und Grund- und Menschenrechte das Persönlichkeitsrecht, das Immaterialgüterrecht, das Recht auf Telekommunikations- und Briefgeheimnis, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Eigentumsfreiheit. Betroffen sind hiervon mehr als 80 Millionen deutscher Staatsbürger und eine noch größere Zahl europäischer Staatsbürger. Zudem erkennen die USA bis heute weder den internationalen Gerichtshof für Menschenrechtsverletzungen in Den Haag an.
4. Palästina begeht durch die Nichtanerkennung des Staates Israel Völkerrechtsverletzungen.
5. Doch auch Israel begeht seinerseits Völker- Menschenrechtsverletzungen, indem es seit Jahren durch Ausweitung des umstrittenen Siedlungsbaus auf palästinensischem Gebiet völkerrechtswidrig die territoriale Integrität Palästinas verletzt und zugleich infolge der Blockade des Gazastreifens die Grund- und Menschenrechte mehrerer hundert palästinensischer Staatsbürger auf einen menschenwürdiges Dasein verletzt. Darunter das Rechte auf eine ausreichend Ernährung, eine ausreichende und funktionierende Trinkwasserversorgung, eine funktionierende Infrastruktur, sowie die Rechte auf Frieden, Freiheit, Freizügigkeit und Sicherheit.
6. Der europäische Staat Italien missachet missachtet unter Verstoß gegen Menschenrechte und internationales Seerecht das Recht afrikanischer Flüchtlinge. Unter Androhung und Anwendung von Waffengewalt hindert man in Seenot geratene Schiffe, auf denen sich mögliche Flüchtlinge befinden an dem Anlaufen von Häfen hindern und verweigert teilweise sogar den Passagieren auf den Schiffen dringend notwendige medizinische Versorgung.
7. Nur auf eine solche öffentlichkeitswirksame Weise lässt sich in den Augen der Petenten die Aufrichtigkeit der deutschen Außenpolitik wiederherstellen und der Gefahr wachsender Ressentiments und Vorbehalte gegen Russland, seine Außenpolitik und nicht zuletzt gegen seine Bevölkerung, die von einer radikalen Berichterstattung und unverhältnismäßigen Politik gefördert werden, begegnen.


01.04.2014, 15:07

Formatierung
Neuer Petitionstext: Diese Petition richtet sich gegen den Kurs der Bundesregierung, die von der EU-Kommission am 06.03.2014 gegen Russland beschlossenen Sanktionen mitzutragen. Die EU- Kommission verhängte die Sanktionen wegen angeblicher Völkerrechtsverletzungen Russlands im Krimkonflikt. Tatsächlich sind die Sanktionen politisch motiviert.

Die Petenten fordern von der Bundesregierung:
- Entweder: Die Nichtanerkennung der Sanktionen gegen Russland.
- Oder: Ein aufrichtiges und konsequentes Verhalten der Bundesregierung bei der Sanktionierung von Menschen- und Völkerrechtsverletzungen. Dies zöge Sanktionen gegen andere Staaten nach sich.

Die Sanktionen gegen Russland sind unverhältnismäßig: Die Besetzung der Krim verlief friedlich. Das regionale Parlament und die Mehrheit der betroffenen Bevölkerung befürworten die russische Politik. Russland schützt einen seit 1997 gepachteten Hafen. Die EU und USA verfolgen genauso politische und wirtschaftliche Interessen in der Ukraine: Die angestrebte Abhängigkeit der Ukraine von westlichen Kreditgebern (z.B. IWF) und die Eingliederung der Ukraine in einen transatlantischen Binnenmarkt. Ziel ist, die westliche Wirtschaft stärken und die russische Wirtschaft nachhaltig zu schädigen. Wessen Motive sind ehrenwerter? Wieso reagiert man plötzlich jetzt mit Sanktionen? 2003 begingen die USA unter Beteiligung europäischer Staaten einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak. Er forderte zehntausende ziviler Opfer. Bis heute besetzen die USA Gebiete in diesem Staat. Die USA führen seit wenigen Jahren menschen- und völkerrechtswidrig einen Drohnenkrieg in afrikanischen Staaten. Sie betreiben völker- und menschenrechtswidrig geheime Gefangenlager mit sexuellem Missbrauch, Folter und willkürlicher Freiheitsberaubung. Nordamerikanische und britische Geheimdienste verletzten internationale Abkommen, millionenfach die Menschenrechte deutscher und europäischer Bürger und die Souveränität der BRD. Die Reaktion der deutschen Politik besteht nicht etwa in Sanktionen: Man weitet gar die Zusammenarbeit aus! Bis heute duldet die deutsche Außenpolitik die völkerrechtswidrige israelische Siedlungspolitik auf palästinensischem Hoheitsgebiet und eine menschenrechtsverletzende Blockade des Gazastreifens: Man spricht dem Staat Israel hierfür seine Unterstützung aus. Man reagiert nicht auf Menschenrechtsverletzungen in der VR China. Italien begeht, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, Seerechts- und Menschenrechtsverletzungen gegenüber afrikanischen Flüchtlingen. Angesichts dieser und vieler weiterer Fälle von Völkerrechts und Menschenrechtsverletzungen, die Deutschland bislang geduldet hat, erscheint den Petenten der Kurs der Bundesregierung nicht verhältnismäßig. Die Politik benutzt in ihren Augen Sanktionen als Mittel zur Durchsetzung unvertretbarer Interessen und instrumentalisiert Menschenrechte: So wie es im Kosovokonflikt und im Irakkrieg geschehen ist. Die Sanktionen gegen Russland schaden zudem unseren wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen. Die Völker werden radikalisiert und Ressentiments geschürt: Eine sachliche Diskussion ist nicht mehr möglich.

Die Petenten fordern die Bundesregierung daher auf:

1. Sich für die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland einzusetzen bzw. diese nicht anzuerkennen.

2. Hilfsweise fordern sie die Bundesregierung auf, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung Sanktionen gegen folgende Staaten zu verhängen:

a.) die VR China, bis dort Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, wirksamer Schutz des Eigentums gewährleistet werden, die Todesstrafe abgeschafft wird, und es einen effektiven und rechtsstaatlichen Rechtsschutz gibt,

b.) die USA, bis ein Datenschutzabkommen Zustande gekommen ist, das die Grundrechte deutscher und europäischer Bürger in ausreichendem Maße schützt, der Drohnenkrieg in Afrika eingestellt oder rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt wird, die Gefangenenlager in Guantanamo und anderswo aufgelöst werden und der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag anerkannt wird,

c.) die Türkei, bis dieser die Meinungs-, Presse- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ermöglicht,

d.) die Staaten Italien und Spanien, bis sie eine humane Asylpolitik betreiben,

e.) den Staat Israel, bis diese seine umstrittene und völker- und menschenrechtverletzende Siedlungs- und Blockadepolitik im Gazastreifen beendet.

3. Sollte sich die Bundesregierung hiergegen aussprechen, so sollte sie so aufrichtig sein, in einer Stellungnahme vor dem 18. Deutschen Bundestag festzustellen: „Die 18. Deutsche Bundesregierung reagiert auf die Verletzung von Völkerrechts- und von Menschenrechten mit zweierlei Maß. Die Sanktionen gegen Russland dienen nicht der Ahndung von Völkerrechtsverletzungen. Sie haben politische Gründe. “


01.04.2014, 15:06

Rechtschribung, Grammatik
Neuer Petitionstext: Die Unterstützer und Unterzeichner dieser Diese Petition begrüßen grundsätzlich richtet sich gegen den Kurs des Bundestages und der Bundesregierung auf Menschen- und Völkerrechtsverletzung mit Sanktionen zu reagieren. Diesen Kurs beweisen Bundesregierung und Bundestag, indem sie im Krimkonflikt Bundesregierung, die von der EU-Kommission am 06.03.2014 gegen Russland einen wichtigen Bündnis- und Handelspartner Deutschlands mit beschlossenen Sanktionen reagieren, ohne auf die Belange der einheimischen Wirtschaft Rücksicht zu nehmen. mitzutragen. Die Unterstützer dieser Petition verurteilen jede Form der Verletzung von Völker- und Menschenrechten und bewerten Sanktionen nicht negativ.

Allerdings verfolgen EU- Kommission verhängte die Sanktionen gegen Russland in den Augen der Petenten nicht das Motiv und Ziel, Menschenrechts- und wegen angeblicher Völkerrechtsverletzungen zu ahnden. Die Frage, ob man Russland Russlands im Krimkonflikt Völkerrechtsverletzungen vorwerfen werden kann, ist nicht unstrittig. Die hiesige Politik und Medien verbreiten diese Anscht als herrschende Meinung. Zweifellos verfolgt Russland mit seiner Krimpolitik politische und wirtschaftliche Interessen. Diese scheinen vor den Entwicklungen seit dem Kalten Krieg legitim. Auch Krimkonflikt. Tatsächlich sind die EU und USA verfolgen im Krimkonflikt Interessen. Wessen Motive sind legtimer? Die verhängten Sanktionen dienen der Politik als Mittel zur Durchsetzung von Interessen: Meschenrechte werden instrumentalisiert. Unter den Sanktionen gegen Russland leiden wirtschaftliche und diploamtische Bezieungen aller Akteure, die Völker aller Staaten werden radikalisiert und Ressetiments geschürt: Eine sachliche Diskussion nicht mehr möglich. Zudem stehen Sanktionen gegen Russland außer Verhältnis zu den Völker- und Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten, die bislang unsanktioniert blieben und aller Wahrscheinlichkeit nach auch unsanktioniert bleiben. politisch motiviert.

Die Petenten fordern den 18. Deutschen Bundestag daher auf: von der Bundesregierung:
- Entweder: Die Nichtanerkennung der Sanktionen gegen Russland.
- Oder: Ein aufrichtiges und konsequentes Verhalten der Bundesregierung bei der Sanktionierung von Menschen- und Völkerrechtsverletzungen. Dies zöge Sanktionen gegen andere Staaten nach sich.

Die Sanktionen gegen Russland sind unverhältnismäßig: Die Besetzung der Krim verlief friedlich. Das regionale Parlament und die Mehrheit der betroffenen Bevölkerung befürworten die russische Politik. Russland schützt einen seit 1997 gepachteten Hafen. Die EU und USA verfolgen genauso politische und wirtschaftliche Interessen in der Ukraine: Die angestrebte Abhängigkeit der Ukraine von westlichen Kreditgebern (z.B. IWF) und die Eingliederung der Ukraine in einen transatlantischen Binnenmarkt. Ziel ist, die westliche Wirtschaft stärken und die russische Wirtschaft nachhaltig zu schädigen. Wessen Motive sind ehrenwerter? Wieso reagiert man plötzlich jetzt mit Sanktionen? 2003 begingen die USA unter Beteiligung europäischer Staaten einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak. Er forderte zehntausende ziviler Opfer. Bis heute besetzen die USA Gebiete in diesem Staat. Die USA führen seit wenigen Jahren menschen- und völkerrechtswidrig einen Drohnenkrieg in afrikanischen Staaten. Sie betreiben völker- und menschenrechtswidrig geheime Gefangenlager mit sexuellem Missbrauch, Folter und willkürlicher Freiheitsberaubung. Nordamerikanische und britische Geheimdienste verletzten internationale Abkommen, millionenfach die Menschenrechte deutscher und europäischer Bürger und die Souveränität der BRD. Die Reaktion der deutschen Politik besteht nicht etwa in Sanktionen: Man weitet gar die Zusammenarbeit aus! Bis heute duldet die deutsche Außenpolitik die völkerrechtswidrige israelische Siedlungspolitik auf palästinensischem Hoheitsgebiet und eine menschenrechtsverletzende Blockade des Gazastreifens: Man spricht dem Staat Israel hierfür seine Unterstützung aus. Man reagiert nicht auf Menschenrechtsverletzungen in der VR China. Italien begeht, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, Seerechts- und Menschenrechtsverletzungen gegenüber afrikanischen Flüchtlingen. Angesichts dieser und vieler weiterer Fälle von Völkerrechts und Menschenrechtsverletzungen, die Deutschland bislang geduldet hat, erscheint den Petenten der Kurs der Bundesregierung nicht verhältnismäßig. Die Politik benutzt in ihren Augen Sanktionen als Mittel zur Durchsetzung unvertretbarer Interessen und instrumentalisiert Menschenrechte: So wie es im Kosovokonflikt und im Irakkrieg geschehen ist. Die Sanktionen gegen Russland schaden zudem unseren wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen. Die Völker werden radikalisiert und Ressentiments geschürt: Eine sachliche Diskussion ist nicht mehr möglich. Die Petenten fordern die Bundesregierung daher auf:
1. Die Sich für die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland zu beschließen, oder alternativ einzusetzen bzw. diese nicht anzuerkennen.
2. Hilfsweise fordern sie die Bundesregierung auf, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung konsequent zu sein und Sanktionen gegen folgende Staaten zu verhängen:
a.) gegen die VR China, bis dort Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, wirksamer Schutz des Eigentums gewährleistet werden, die Todesstrafe abgeschafft wird, und es einen effektiven und rechtsstaatlichen Rechtsschutz gibt,
b.) Sanktionen gegen die Staaten Großbritannien und USA zu verhängen, die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen auszusetzen und dieses nicht anerkennen, USA, bis ein Datenschutzabkommen zustandegekommen Zustande gekommen ist, das die Grundrechte deuscher deutscher und europäischer Bürger in ausreichendem Maße schützt,

c.) solange Sanktionen gegen die USA zu verhängen, bis der Drohnenkrieg in Afrika eingestellt wird oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt wird, die mit menschenrechtlichen und rechtstaatlichen Erfordernissen vereinbar sind, das Gefangenenlager in Guantanamo und anderswo aufgelöst wird werden und der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag anerkannt wird,
c.) die Türkei, bis dieser die Meinungs-, Presse- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ermöglicht,
d.) Sanktionen gegen den Staat Türkei zu verhängen, bis dieser die Meinungs-,Presse- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ermöglicht und gewährleistet,

e.) Sanktionen gegen die Staaten Italien und Spanien zu verhängen, Spanien, bis diese sie eine humane Asylpolitik betreiben,

f.) Sanktionen gegen e.) den Staat Israel zu verhängen, Israel, bis diese seine umstrittene und völker- und menschenrechtverletzende Siedlungs- und Blockadepolitik im Gazastreifen nicht mehr fortgeführt wird, beendet.

g.) 3. Sollte sich die Sanktionen gegen den Staat Palästina zu verschärfen, bis dieser Staat den Staat Israel als Staat anerkennt.

Die Bundesregierung wird gebeten, sich für die Umsetzung der erforderlichen Schritte auf nationaler und auf EU- Ebene einzusetzen.

2. Die Petenten bitten den hiergegen aussprechen, so sollte sie so aufrichtig sein, in einer Stellungnahme vor dem 18. Deutschen Bundestag hilfsweise, -für den Fall, dass er sich aus politischen oder wirtschaftlichen Erwägungen gegen die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland und gegen die Verhängung obiger Sanktionen ausspricht-, in einem Beschluss festzustellen, dass die Sanktionen gegen Russland nicht die Ahndung von Vöker- und Menschenrechtsverletzungen, sondern politische und wirtschaftliche Gründe zum Motiv haben und dass der festzustellen: „Die 18. Deutsche Bundestag hinsichtlich der Bundesregierung reagiert auf die Verletzung des von Völkerrechts- und von Menschenrechten mit zweierlei Maß zu messen scheint.

Nur auf solche öffentlichkeitswirksame Weise lässt sich in den Augen Maß. Die Sanktionen gegen Russland dienen nicht der Petenten die Aufrichtigkeit der deutschen Außenpolitik wiederherstellen und der Gefahr wachsender Ressentiments und Vorbehalte gegen Russland, seine Außenpolitik und nicht zuletzt gegen seine Bevölkerung, die Ahndung von einer einer radikalen Berichterstattung und unverhältnismäßigen Politik gefördert werden, begegnen. Völkerrechtsverletzungen. Sie haben politische Gründe. “


28.03.2014, 13:41

Rechtschreibung
Neuer Petitionstext: Die Unterstützer und Unterzeichner dieser Petition begrüßen grundsätzlich den Kurs des Bundestages und der Bundesregierung auf Menschen- und Völkerrechtsverletzung mit Sanktionen zu reagieren. Diesen Kurs beweisen Bundesregierung und Bundestag, indem sie im Krimkonflikt gegen Russland einen wichtigen Bündnis- und Handelspartner Deutschlands mit Sanktionen reagieren, ohne auf die Belange der einheimischen Wirtschaft Rücksicht zu nehmen. Die Unterstützer dieser Petition verurteilen jede Form der Verletzung von Völker- und Menschenrechten und bewerten Sanktionen nicht negativ.

Allerdings verfolgen die Sanktionen gegen Russland in den Augen der Petenten nicht das Motiv und Ziel, Menschenrechts- und Völkerrechtsverletzungen zu ahnden. Die Frage, ob man Russland im Krimkonflikt Völkerrechtsverletzungen vorwerfen werden kann, ist nicht unstrittig. Die hiesige Politik und Medien verbreiten diese Anscht als herrschende Meinung. Zweifellos verfolgt Russland mit seiner Krimpolitik politische und wirtschaftliche Interessen. Diese scheinen vor den Entwicklungen seit dem Kalten Krieg legitim. Auch die EU und USA verfolgen im Krimkonflikt Interessen. Wessen Motive sind legtimer? Die verhängten Sanktionen dienen der Politik als Mittel zur Durchsetzung von Interessen: Meschenrechte werden instrumentalisiert. Unter den Sanktionen gegen Russland leiden wirtschaftliche und diploamtische Bezieungen aller Akteure, die Völker aller Staaten werden radikalisiert und Ressetiments geschürt: Eine sachliche Diskussion nicht mehr möglich. Zudem stehen Sanktionen gegen Russland außer Verhältnis zu den Völker- und Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten, die bislang unsanktioniert blieben und aller Wahrscheinlichkeit nach auch unsanktioniert bleiben.

Die Petenten fordern den 18. Deutschen Bundestag daher auf:

1. Die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland zu beschließen, oder alternativ aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung konsequent zu sein und Sanktionen zu verhängen:

a.) gegen die VR China, bis dort Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, wirksamer Schutz des Eigentums gewährleistet werden, die Todesstrafe abgeschafft wird, und es einen effektiven und rechtsstaatlichen Rechtsschutz gibt,

b.) Sanktionen gegen die Staaten Großbritannien und USA zu verhängen, die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen auszusetzen und dieses nicht anerkennen, bis ein Datenschutzabkommen zustandegekommen ist, das die Grundrechte deuscher und europäischer Bürger in ausreichendem Maße schützt,

c.) solange Sanktionen gegen die USA zu verhängen, bis der Drohnenkrieg in Afrika eingestellt wird oder nach Grundsätzen geführt wird, die mit menschenrechtlichen und rechtstaatlichen Erfordernissen vereinbar sind, das Gefangenenlager in Guantanamo aufgelöst wird und der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag anerkannt wird,

d.) Sanktionen gegen die Staaten Ungarn und den Staat Türkei zu verhängen, bis diese dieser die Meinungs-,Presse- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit gewährleisten ermöglicht und ermöglichen, gewährleistet,

e.) Sanktionen gegen die Staaten Italien und Spanien zu verhängen, bis diese eine humane Asylpolitik betreiben,

f.) Sanktionen gegen den Staat Israel zu verhängen, bis seine umstrittene und völker- und menschenrechtverletzende Siedlungs- und Blockadepolitik im Gazastreifen nicht mehr fortgeführt wird,

g.) die Sanktionen gegen den Staat Palästina zu verschärfen, bis dieser Staat den Staat Israel als Staat anerkennt.

Die Bundesregierung wird gebeten, sich für die Umsetzung der erforderlichen Schritte auf nationaler und auf EU- Ebene einzusetzen.

2. Die Petenten bitten den 18. Deutschen Bundestag hilfsweise, -für den Fall, dass er sich aus politischen oder wirtschaftlichen Erwägungen gegen die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland und gegen die Verhängung obiger Sanktionen ausspricht-, in einem Beschluss festzustellen, dass die Sanktionen gegen Russland nicht die Ahndung von Vöker- und Menschenrechtsverletzungen, sondern politische und wirtschaftliche Gründe zum Motiv haben und dass der 18. Deutsche Bundestag hinsichtlich der Verletzung des Völkerrechts- und von Menschenrechten mit zweierlei Maß zu messen scheint.

Nur auf solche öffentlichkeitswirksame Weise lässt sich in den Augen der Petenten die Aufrichtigkeit der deutschen Außenpolitik wiederherstellen und der Gefahr wachsender Ressentiments und Vorbehalte gegen Russland, seine Außenpolitik und nicht zuletzt gegen seine Bevölkerung, die von einer einer radikalen Berichterstattung und unverhältnismäßigen Politik gefördert werden, begegnen. Neue Begründung: 1. Die Sanktionen gegen Russland für sein Verhalten im Krimkonflikt stehen in keinem Verhältnis Menschenrechtsverletzungen, die zur Zeit von anderen Staaten begannen und de größtenteils geduldet und nicht sanktioniert werden.

2. Sie schaden den wirtschaftlichen und diplomatische Beziehungen zwischen der EU und Deutschland Russland und bedienen Ressentiments und Vorbehalte. Der 18. Deutsche Bundestag sollte nicht mit zweierlei Maß messen, sondern konsequent sein, oder wenn er dies tut, konsequent und nicht sein möchte, wenigstens so aufrichtig sein und sein, dies in einem Beschluss öffentlichkeitswirksam feststellen. feststellen zu lassen.

Als Beispiel Beispieel für die gegenwärtige Völker- und Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten seien aufgeführt:

1. Die Volksrepublik China erkennt die autonome Region Tibet bis heute nicht an. Ihre Regierung begeht an ihrem eigenen Volk Menschenrechtsverletzungen in Form willkürlicher Freiheitsentziehung, Festhalten an der Todestrafe, Enteignung und Zensur.

2. Auch die Türkei missachtet zunehmend die Menschenrechte auf Meinungs-, Informatios- und Presse-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

3. Die USA führten unter der Beteiligung Großbritanniens 2003 einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak und besetzen bis heute Gebiete dieses Staates. Die USA unterhalten ferner geheime Gefangenlager, in denen bis heute Menschenrechtsverletzungen wie Freiheitsberaubung, Folter und sexuelle Misshandlung begannen werden, ohne dass dies durch geltendes Völkerrecht oder Gerichtsurteile gedeckt wäre. Infolge des von den USA völkerrechtswidrig geführten Drohnenkriegs wurden mehr als 1000 Staatsbürger afrikanischer Staaten hingerichtet oder getötet, ohne dass es zuvor einen rechtstaatlichen Prozess und Verurteilung gegeben hatte. Die Geheimdienste der Staaten Frankreich, Großbritannien und USA missachten unter Verstoß gegen das Völkerrecht, internationale Abkommen, Menschenrecht, Europarecht und Grund- und Menschenrechte das Persönlichkeitsrecht, das Immaterialgüterrecht, das Recht auf Telekommunikations- und Briefgeheimnis, das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und die Eigentumsfreiheit. Betroffen sind hiervon mehr als 80 Millionen deutscher Staatsbürger und eine noch größere Zahl europäischer Staatsbürger. Zudem erkennen die USA bis heute weder den internationalen Gerichtshof für Menschenrechtsverletzungen in Den Haag an.

4. Palästina begeht durch die Nichtanerkennung des Staates Israel Völkerrechtsverletzungen.

5. Doch auch Israel begeht seinerseits Völker- Menschenrechtsverletzungen, indem es seit Jahren durch Ausweitung des umstrittenen Siedlungsbaus auf palästinensischem Gebiet völkerrechtswidrig die territoriale Integrität Palästinas verletzt und zugleich infolge der Blockade des Gazastreifens die Grund- und Menschenrechte mehrerer hundert palästinensischer Staatsbürger auf einen menschenwürdiges Dasein verletzt. Darunter das Rechte auf eine ausreichend Ernährung, eine ausreichende und funktionierende Trinkwasserversorgung, eine funktionierende Infrastruktur, sowie die Rechte auf Frieden, Freiheit, Freizügigkeit und Sicherheit.

6. Der europäische Staat Italien missachet unter Verstoß gegen Menschenrechte und internationales Seerecht das Recht afrikanischer Flüchtlinge. Unter Androhung und Anwendung von Waffengewalt hindert man in Seenot geratene Schiffe, auf denen sich mögliche Flüchtlinge befinden an dem Anlaufen von Häfen hindern und verweigert teilweise sogar den Passagieren auf den Schiffen dringend notwendige medizinische Versorgung.


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