Region: Deitschlad
Bild der Petition Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten
Außenpolitik

Aufhebung der Sanktionen gegen Russland oder Sanktionen gegen andere Staaten

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
18. Deutscher Bundestag, Deutsche Bundesrgierung
13 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

13 Unterstützende

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

01.04.2014, 15:06

Rechtschribung, Grammatik
Neuer Petitionstext: Die Unterstützer und Unterzeichner dieser Diese Petition begrüßen grundsätzlich richtet sich gegen den Kurs des Bundestages und der Bundesregierung auf Menschen- und Völkerrechtsverletzung mit Sanktionen zu reagieren. Diesen Kurs beweisen Bundesregierung und Bundestag, indem sie im Krimkonflikt Bundesregierung, die von der EU-Kommission am 06.03.2014 gegen Russland einen wichtigen Bündnis- und Handelspartner Deutschlands mit beschlossenen Sanktionen reagieren, ohne auf die Belange der einheimischen Wirtschaft Rücksicht zu nehmen. mitzutragen. Die Unterstützer dieser Petition verurteilen jede Form der Verletzung von Völker- und Menschenrechten und bewerten Sanktionen nicht negativ.

Allerdings verfolgen EU- Kommission verhängte die Sanktionen gegen Russland in den Augen der Petenten nicht das Motiv und Ziel, Menschenrechts- und wegen angeblicher Völkerrechtsverletzungen zu ahnden. Die Frage, ob man Russland Russlands im Krimkonflikt Völkerrechtsverletzungen vorwerfen werden kann, ist nicht unstrittig. Die hiesige Politik und Medien verbreiten diese Anscht als herrschende Meinung. Zweifellos verfolgt Russland mit seiner Krimpolitik politische und wirtschaftliche Interessen. Diese scheinen vor den Entwicklungen seit dem Kalten Krieg legitim. Auch Krimkonflikt. Tatsächlich sind die EU und USA verfolgen im Krimkonflikt Interessen. Wessen Motive sind legtimer? Die verhängten Sanktionen dienen der Politik als Mittel zur Durchsetzung von Interessen: Meschenrechte werden instrumentalisiert. Unter den Sanktionen gegen Russland leiden wirtschaftliche und diploamtische Bezieungen aller Akteure, die Völker aller Staaten werden radikalisiert und Ressetiments geschürt: Eine sachliche Diskussion nicht mehr möglich. Zudem stehen Sanktionen gegen Russland außer Verhältnis zu den Völker- und Menschenrechtsverletzungen anderer Staaten, die bislang unsanktioniert blieben und aller Wahrscheinlichkeit nach auch unsanktioniert bleiben. politisch motiviert.

Die Petenten fordern den 18. Deutschen Bundestag daher auf: von der Bundesregierung:
- Entweder: Die Nichtanerkennung der Sanktionen gegen Russland.
- Oder: Ein aufrichtiges und konsequentes Verhalten der Bundesregierung bei der Sanktionierung von Menschen- und Völkerrechtsverletzungen. Dies zöge Sanktionen gegen andere Staaten nach sich.

Die Sanktionen gegen Russland sind unverhältnismäßig: Die Besetzung der Krim verlief friedlich. Das regionale Parlament und die Mehrheit der betroffenen Bevölkerung befürworten die russische Politik. Russland schützt einen seit 1997 gepachteten Hafen. Die EU und USA verfolgen genauso politische und wirtschaftliche Interessen in der Ukraine: Die angestrebte Abhängigkeit der Ukraine von westlichen Kreditgebern (z.B. IWF) und die Eingliederung der Ukraine in einen transatlantischen Binnenmarkt. Ziel ist, die westliche Wirtschaft stärken und die russische Wirtschaft nachhaltig zu schädigen. Wessen Motive sind ehrenwerter? Wieso reagiert man plötzlich jetzt mit Sanktionen? 2003 begingen die USA unter Beteiligung europäischer Staaten einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg im Irak. Er forderte zehntausende ziviler Opfer. Bis heute besetzen die USA Gebiete in diesem Staat. Die USA führen seit wenigen Jahren menschen- und völkerrechtswidrig einen Drohnenkrieg in afrikanischen Staaten. Sie betreiben völker- und menschenrechtswidrig geheime Gefangenlager mit sexuellem Missbrauch, Folter und willkürlicher Freiheitsberaubung. Nordamerikanische und britische Geheimdienste verletzten internationale Abkommen, millionenfach die Menschenrechte deutscher und europäischer Bürger und die Souveränität der BRD. Die Reaktion der deutschen Politik besteht nicht etwa in Sanktionen: Man weitet gar die Zusammenarbeit aus! Bis heute duldet die deutsche Außenpolitik die völkerrechtswidrige israelische Siedlungspolitik auf palästinensischem Hoheitsgebiet und eine menschenrechtsverletzende Blockade des Gazastreifens: Man spricht dem Staat Israel hierfür seine Unterstützung aus. Man reagiert nicht auf Menschenrechtsverletzungen in der VR China. Italien begeht, ohne Sanktionen befürchten zu müssen, Seerechts- und Menschenrechtsverletzungen gegenüber afrikanischen Flüchtlingen. Angesichts dieser und vieler weiterer Fälle von Völkerrechts und Menschenrechtsverletzungen, die Deutschland bislang geduldet hat, erscheint den Petenten der Kurs der Bundesregierung nicht verhältnismäßig. Die Politik benutzt in ihren Augen Sanktionen als Mittel zur Durchsetzung unvertretbarer Interessen und instrumentalisiert Menschenrechte: So wie es im Kosovokonflikt und im Irakkrieg geschehen ist. Die Sanktionen gegen Russland schaden zudem unseren wirtschaftlichen und diplomatischen Beziehungen. Die Völker werden radikalisiert und Ressentiments geschürt: Eine sachliche Diskussion ist nicht mehr möglich. Die Petenten fordern die Bundesregierung daher auf:
1. Die Sich für die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland zu beschließen, oder alternativ einzusetzen bzw. diese nicht anzuerkennen.
2. Hilfsweise fordern sie die Bundesregierung auf, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Gleichbehandlung konsequent zu sein und Sanktionen gegen folgende Staaten zu verhängen:
a.) gegen die VR China, bis dort Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit, wirksamer Schutz des Eigentums gewährleistet werden, die Todesstrafe abgeschafft wird, und es einen effektiven und rechtsstaatlichen Rechtsschutz gibt,
b.) Sanktionen gegen die Staaten Großbritannien und USA zu verhängen, die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen auszusetzen und dieses nicht anerkennen, USA, bis ein Datenschutzabkommen zustandegekommen Zustande gekommen ist, das die Grundrechte deuscher deutscher und europäischer Bürger in ausreichendem Maße schützt,

c.) solange Sanktionen gegen die USA zu verhängen, bis der Drohnenkrieg in Afrika eingestellt wird oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt wird, die mit menschenrechtlichen und rechtstaatlichen Erfordernissen vereinbar sind, das Gefangenenlager in Guantanamo und anderswo aufgelöst wird werden und der Internationale Gerichtshof für Menschenrechte in Den Haag anerkannt wird,
c.) die Türkei, bis dieser die Meinungs-, Presse- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ermöglicht,
d.) Sanktionen gegen den Staat Türkei zu verhängen, bis dieser die Meinungs-,Presse- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ermöglicht und gewährleistet,

e.) Sanktionen gegen die Staaten Italien und Spanien zu verhängen, Spanien, bis diese sie eine humane Asylpolitik betreiben,

f.) Sanktionen gegen e.) den Staat Israel zu verhängen, Israel, bis diese seine umstrittene und völker- und menschenrechtverletzende Siedlungs- und Blockadepolitik im Gazastreifen nicht mehr fortgeführt wird, beendet.

g.) 3. Sollte sich die Sanktionen gegen den Staat Palästina zu verschärfen, bis dieser Staat den Staat Israel als Staat anerkennt.

Die Bundesregierung wird gebeten, sich für die Umsetzung der erforderlichen Schritte auf nationaler und auf EU- Ebene einzusetzen.

2. Die Petenten bitten den hiergegen aussprechen, so sollte sie so aufrichtig sein, in einer Stellungnahme vor dem 18. Deutschen Bundestag hilfsweise, -für den Fall, dass er sich aus politischen oder wirtschaftlichen Erwägungen gegen die Aufhebung der Sanktionen gegen Russland und gegen die Verhängung obiger Sanktionen ausspricht-, in einem Beschluss festzustellen, dass die Sanktionen gegen Russland nicht die Ahndung von Vöker- und Menschenrechtsverletzungen, sondern politische und wirtschaftliche Gründe zum Motiv haben und dass der festzustellen: „Die 18. Deutsche Bundestag hinsichtlich der Bundesregierung reagiert auf die Verletzung des von Völkerrechts- und von Menschenrechten mit zweierlei Maß zu messen scheint.

Nur auf solche öffentlichkeitswirksame Weise lässt sich in den Augen Maß. Die Sanktionen gegen Russland dienen nicht der Petenten die Aufrichtigkeit der deutschen Außenpolitik wiederherstellen und der Gefahr wachsender Ressentiments und Vorbehalte gegen Russland, seine Außenpolitik und nicht zuletzt gegen seine Bevölkerung, die Ahndung von einer einer radikalen Berichterstattung und unverhältnismäßigen Politik gefördert werden, begegnen. Völkerrechtsverletzungen. Sie haben politische Gründe. “


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