01.04.2026, 14:07
Neue Informationen ergänzt mit Stand 19.03.2026
Neue Begründung:
- Kinder sind nach humanitärem Völkerrecht besonders geschützt (Art. 38 UN-Kinderrechtskonvention, Genfer Konventionen). Die rechtlichen Grundlagen sind gesichert: § 22 Satz 2 AufenthG: Aufnahme aus dringenden humanitären Gründen möglich – auch auf kommunale oder Landesinitiative. § 23 Abs. 1 AufenthG: Aufnahmeprogramme der Länder in Abstimmung mit dem Bund.
- Der Handlungsbedarf ist riesig: Operationen finden oft ohne Schmerzmittel oder Narkose statt. Viele Kinder sind ausgehungert oder tagelang ohne Nahrung. Fehlende Versorgung bedeutet lebenslange Behinderung oder den Tod. Die medizinische Infrastruktur in Gaza wurde größtenteils zerstört.
- Deutschland hat Erfahrung mit Evakuierungen verletzter (zum Beispiel jesidischer) Kinder. Bislang wurden in Deutschland zwei Kinder aus Gaza zur medizinischen Behandlung aufgenommen.
- Schweiz, Spanien, Italien und Norwegen haben bereits Kinder aus Gaza zur Behandlung aufgenommen.
- Bereits Hannover, Kiel, Düsseldorf, Bremen, Bonn und Leipzig haben sich für die Aufnahme verletzter Kinder aus Gaza eingesetzt und vom Bund entsprechende Maßnahmen gefordert.
- München verfügt mit seinen Kliniken von Weltrang über hochspezialisierte Behandlungsmöglichkeiten.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 300 (193 in München)